Windkraft in Hammersbach?

In den Wahlprogrammen der Hammersbacher Grünen und der CDU (2021) wurde das Thema mit keinem Wort angesprochen und im Koalitionsvertrag spielt es keine Rolle. Nun kommt überraschend ein Antrag in die Gemeindevertretung, zu prüfen, an welchen Stellen in Hammersbach Windkraftanlagen installiert werden könnten.

Seit Januar gilt eine gesetzliche Öffnungsklausel, die es Gemeinden unter Umständen erlaubt, Flächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Vorher war das Verfahren ganz in der Hand der regionalen Planungsverbände. Trotzdem kommt der schwarz-grüne Antrag jetzt überraschend, denn ein Herzensthema der Hammersbacher CDU war die Windkraft nie.


2006 liest sich das bei der CDU so: „Nach Überzeugung der CDU sind die gigantischen Windkraftanlagen mit der hiesigen verdichteten Siedlungsstruktur unverträglich und völlig fehl am Platze.“ Es sei aber „zu befürchten, dass bei einer entsprechenden SPD-Mehrheit in Hammersbach großflächige Windkraftanlagen entstehen.“

2010 malte der CDU-Kandidat Dr. Wächtler im Bürgermeisterwahlkampf das Schreckgespenst eines gigantischen Windparks von 20 oder mehr Anlagen zwischen Marköbel und Ostheim an die Wand, um Stimmen für seine Wahl zu mobilisieren.

2013 gelang es auf Initiative der SPD Hammersbach, ein interkommunales Windkraft-Projekt mit mehreren Nachbargemeinden voranzutreiben. Mit Ausnahme der Hammersbacher CDU unterstützten alle Parlamentsfraktionen der beteiligten Kommunen das Vorhaben und die dazu erarbeiteten vertraglichen Regelungen. (Das weit fortgeschrittene Projekt scheiterte leider unerwartet an Einwendungen der Deutschen Flugsicherung und am Vorkommen des geschützten Rotmilans.)

2016 konnte sich die CDU immerhin schon eine „ökologisch verträgliche Windkraft“ vorstellen, „d.h. keine Trassenführung durch den Wald“. So das damalige Wahlprogramm.

2019 legte die CDU der Gemeindevertretung eine Resolution vor. „Das Hammersbacher Gemeindeparlament unterstützt die politischen Bemühungen“ […] die zum Inhalt haben, dass im Ronneburger Hügelland keine Windkrafträder gebaut werden“. Auch auf Hammersbacher Gemarkung dürften nach Ronneburg hin keine WKA entstehen.

Die CDU hat ihre Haltung zur Windkraft also weiterentwickelt. Von „auf keinen Fall“ immerhin zu „nicht im Ronneburger Hügelland und nicht im Wald“. So gesehen ist es einigermaßen folgerichtig, dass die schwarz-grüne Koalition jetzt in ihrem Prüfungsantrag Waldflächen auf Hammersbacher Gemarkung kategorisch ausschließt. Warum der grüne Kaolitionspartner sich da die Haltung der CDU zu eigen macht, erstaunt allerdings.


Die Hammersbacher SPD-Fraktion unterstützt den Prüfungsantrag der Koalition, verlangt aber genau an diesem Punkt eine Änderung. Denn wenn, wie es im Antrag der Koalition heißt, „ergebnisoffen“ geprüft werden soll, um zu einer „Gesamtabwägung aller Vor- und Nachteile“ zu kommen, widerspricht der Ausschluss der Waldflächen diesem Ziel.

Zur Begründung ihres Änderungsantrages schreibt die SPD-Fraktion: Ein Blick auf die Hammersbacher Gemarkung aus der Vogelperspektive zeigt, dass die geforderten Siedlungsabstände vor allem im Gemeindewald gewahrt werden können, während sich in der Feldflur kaum geeignete Flächen anbieten. Diese leiden zudem, wie aus früheren Untersuchungen bekannt ist, an einer geringen Windhöffigkeit.

Wem es mit Energiesicherheit und nachhaltiger Energieerzeugung ernst ist, der sollte alle unsere Möglichkeiten tatsächlich offen prüfen, und nicht vorweg Einschränkungen definieren, die unsere Erfolgsaussichten von vorneherein schmälern.

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