Gemeindewald gegen den Klimawandel wappnen

Ende Juni 2021 hat die Gemeindevertretung mit den Stimmen von CDU und Grünen beschlossen, 10 % des Hammersbacher Kommunalwaldes als Naturwaldfläche auszuweisen und entsprechende Fördermittel zu beantragen und abzurufen.

Nach der ebenso umstrittenen wie knappen Entscheidung dauerte es geraume Zeit, bis der Gemeindevorstand ein Fachbüro mit der Auswahl geeigneter Flächen beauftragte. Seit Herbst 2023 liegt nun für unseren Wald die Untersuchung des Büros IBU sowie die Bewertung der Flächen vor.

Die Eichen sind bedroht

Zeitgleich informierte Revierförster Sebastian Stemmler darüber, dass durch den Eichenprachtkäfer eine bisher unerwartete Gefahr für die Eichenbestände droht. Im beginnenden Frühjahr 2024 stellte er fest, dass der Eichenprachtkäfer auch im Hammersbacher Wald zum akuten Problem wurde und dass befallene Bäume sofort gefällt und aus dem Wald gebracht werden müssten, um die weitere Verbreitung des Käfers einzudämmen.

Angesichts der massiv bedrohten Eichenbestände stellte sich für die Gemeindevertreterinnen und -vertreter der SPD die Frage, ob 2021 der richtige Weg eingeschlagen wurde. Das Ziel eines klimastabilen Waldes verlangt wohl doch andere, bessere Lösungen.

Die SPD beantragt daher jetzt die Förderung nach dem Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Mehr zur ausführlichen Begründung des Antrages

Die Bundesregierung hat dieses Programm aufgelegt, um den Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern zu fördern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) und dadurch zukunftsfähig sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. den Schutz der Biodiversität, die Erholung der Bevölkerung und die Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.

Das Programm sieht vor, Teile des Waldes der natürlichen Waldentwicklung überlassen und fördert die Waldbesitzer dauerhaft finanziell.

Revierförster Stemmler schlug bereits im Herbst vor, die Stilllegung im Rahmen dieses Programms vorzunehmen. Dabei hat er es als vorteilhaft bewertet, dass

  • die Stilllegung zunächst auf 20 Jahre begrenzt ist (Das gibt die Gelegenheit, am Ende des Zeitraums den Erfolg der Maßnahme zu bewerten, bevor weitere Beschlüsse gefasst werden),
  • mit einer jährlichen Zahlung von etwa 40.000 € zu rechnen ist,
  • die Auswahl der Fläche frei ist, d.h. die Höhe der Auszahlung nicht vom Flächenwert der Stilllegungsflächen abhängig ist, sondern sich aus dem Waldbestand insgesamt errechnet.

Ein weiterer Vorteil ist, dass in den Stilllegungsflächen naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen gestattet sind. Auch eine Entfernung einzelner Bäume zur Abwehr von Gefahren ist erlaubt. Der Schutz und die Erhaltung der wertvollen Eichenbestände kann auf diese Weise gewährleistet werden, während der völlige Verzicht auf Eingriffe in sogenannten Prozessschutzflächen nicht nur den stillgelegten Beständen schadet, sondern auch den Befallsdruck durch den Eichenprachtkäfer auf andere Teile des Waldes erhöht.

„Wir sind nicht davon überzeugt, dass ein Selbstüberlassen des Waldes zwingend die beste Lösung ist.“ … „Die Natur selbst kann die Klimawandeleffekte nicht ausgleichen“, erklärte der zuständige hessische Minister Ingmar Jung (CDU) Anfang März. Damit unterstützt er unsere Bedenken, die wir anlässlich der Beschlussfassung im Juni 2021 bereits vorgetragen und begründet haben.

Das Programm zum klimaangepassten Waldmanagement, das die Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien verlangt, ist aus unserer Sicht eine gute Grundlage für einen verantwortungsvollen Umgang mit unserem Gemeindewald.

Mit dem Programm wird dem Beschluss der Gemeindevertretung vom Juni 2021 mit der Einschränkung entsprochen, dass nur 5 Prozent der Waldfläche aus der Bewirtschaftung genommen werden. Zusätzlich müssen aber noch mindestens fünf Habitatbäume pro Hektar zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. 

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Stilllegung der Waldflächen nicht auf „ewig“ erfolgt, sondern zunächst nur für zwei Jahrzehnte, und dass die Vergütung der Waldbesitzer nicht über Ökopunkte erfolgt, sondern durch eine jährliche Auszahlung, mit der die Leistungen für den Klimaschutz und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel honoriert werden.


Im Juni 2021 war das Förderprogramm des Ministeriums noch nicht ausgearbeitet, so dass der SPD-Fraktionsvorsitzende Wilhelm Dietzel damals argumentierte: „Wäre es nicht klüger, noch abzuwarten, welche Kriterien hier entwickelt werden und wie sie zu unserem Wald passen? Und nicht zuletzt auch, ob ein dauerhaftes Zahlungsinstrument für uns nicht viel interessanter wäre als der einmalige Erwerb von Ökopunkten.“ Und weiter: „Wir sind nicht der Auffassung, dass in unserem Wald alles einfach so bleiben kann, wie es ist. Der Wald muss klimastabiler werden. Aber wir haben begründete Zweifel, ob Ihr Stilllegungsvorhaben dazu den richtigen Beitrag leisten kann.“

Nach dem Befall durch den Eichenprachtkäfer und der massiven Gefahr, die dadurch droht, sind die Bedenken bei der SPD nicht geringer geworden.

„Der völlige Verzicht auf forstliche Eingriffe kann dem Wald mehr schaden als nutzen. Das Programm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bietet aber einen wirklich guten Kompromiss aus nachhaltiger Waldpflege, verbessertem Artenschutz auf stillgelegten Flächen und Gefahrenabwehr, wo sie unabwendbar ist“, plädiert die SPD für das Förderprogramm.

 

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