Mit Windkraftmonstern auf Stimmenfang
Mit einem Dringlichkeitsantrag begleitete jetzt die CDU ihr Wahlkampfgetöse über die angebliche Weichenstellung für einen Windpark in der Nähe des Baiersröderhofs.
Wer gehofft hatte, dass die SPD-Fraktion mit ihrer Mehrheit in der Gemeindevertretung (23.3.2010) den Antrag zurückweisen würde, um einer Debatte zu entgehen, wurde enttäuscht. Im Gegenteil, Fraktionsvorsitzender Wilhelm Dietzel plädierte für ein Höchstmaß an öffentlicher Beteiligung, um der CDU-Gerüchteküche mit ihren Falschmeldungen, Halbwahrheiten und Spekulationen ein Ende setzen zu können.
Mit folgender Begründung setzte sich Fraktionsvorsitzender Wilhelm Dietzel für die Überweisung des CDU-Antrages in den Bau- und Planungsausschuss ein:
Der Antrag der CDU ist Teil eines ganzen Pakets. Man kann ihn nicht isoliert behandeln. Es gibt:
- die Vorgeschichte,
- die Pressemitteilungen und Flyer der CDU und ihres Bgm.-Kandidaten,
- den Antrag selbst.
Dem Antrag heute umstandslos zuzustimmen, würde heißen, die Vorgeschichte zu billigen und den Inhalt der CDU-Verlautbarungen indirekt zu akzeptieren. Es würde weiter bedeuten, die Ungereimtheiten im Antrag selbst gutzuheißen.
Man könnte dann versucht sein, den Antrag einfach abzulehnen. Aber: Erstens wissen wir, was daraus für neue Legenden gestrickt würden. Zweitens legen wir höchsten Wert darauf, dass das Thema mit größtmöglicher Öffentlichkeit weiterbehandelt wird, um sicherzustellen, dass über die Fakten geredet wird, und nicht über Dr. Wächtlers Phantasien.
Nun noch einmal zu den Einzelheiten des Des-Informationspakets der CDU, damit unser Überweisungsantrag auch richtig verstanden wird:
Als Vorgeschichte präsentiert sich uns ein haarsträubender Vertrauensbruch: Einladung durch die Nachbarkommune Nidderau (durch den Bürgermeister, den Magistrat, den Vorsitzenden des Bau- und Planungsausschusses [Gerhard Störkel, CDU!]).
Der anwesende Fraktionsvorsitzende der Hammersbacher CDU kritisiert die Form der Einladung, wendet sich aber nicht gegen die Nichtöffentlichkeit und stellt keinen Antrag auf Herstellung der Öffentlichkeit.
Umso schneller instrumentalisiert dann aber die CDU das Thema als „Angst-Macher“ in einer Wahlkampf-Veranstaltung Dr. Wächtlers. Sofort erscheinen Pressemitteilungen und ein Flyer in den Briefkästen. (Diese Aufreger-Strategie erleben wir nicht zum ersten Mal).
„Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen der Stadt Nidderau“ habe man gehört…, heißt es jetzt. Ein lächerlicher Versuch, die Autorenschaft zu verbergen (Wer war von der CDU in der Sitzung anwesend?)
Eine Falschmeldung als Aufmacher: … „sind am Anfang vergangener Woche die Weichen für einen Windpark zwischen Ostheim und Marköbel gestellt worden“… Das kann ich nur als freie Erfindung und glatte Lüge bezeichnen!
Weiter: „Auf 120 Hektar werden wahrscheinlich 20 oder mehr Anlagen entstehen.“ Das alles ist reinste Spekulation!
Es folgt die verständliche Empörung in Nidderau (-> Hanauer Anzeiger, 22.3.2010, Aussagen von Bgm. Gerhard Schultheiß und vom Ausschussvorsitzenden Gerhard Störkel), Vertrauensverlust und die Schwächung unserer Einflussmöglichkeiten. Wer will denn jetzt in Nidderau noch ernsthaft mit uns reden? Bei so viel Verlässlichkeit?!
Der Versuch, das Thema durch Falschmeldungen, Halbwahrheiten und Spekulationen zu emotionalisieren und zu skandalisieren, findet sich 1:1 in der Veröffentlichungen der CDU und ihres Kandidaten wieder. Dr. Wächtlers Panikorchester versucht die Hammersbacher Bevölkerung aufzumischen, weil die Munition auszugehen droht!
Dagegen gibt es ein gutes Mittel: Aufklärung und Fakten – im Fachausschuss!
Zum Antrag selbst. Warum muss auch der gründlich im Ausschuss behandelt werden?
Vorweg: Die Gemeindevertretung hat erst am 27. Oktober des vergangenen Jahres einstimmig einen klaren Beschluss zum Thema Windkraft gefasst (als Stellungnahme zum Regionalen Flächennutzungsplan). „Die ausgewiesene Vorrangfläche für Windkraft in Hammersbach und alle anderen verbleibenden Flächen sind zu streichen. Der Planungsverband wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept für regenerative Energie inkl. Windkraft auszuarbeiten und in genehmigungsfähiger Größenordnung in den Plan einzuarbeiten. Dabei ist darauf zu achten, dass im Sinne einer Angebotsausweisung das gesamte Planungsgebiet berücksichtigt wird. Die ausgewiesenen Flächen sollen möglichst in kommunalem Eigentum stehen.“
Das wird der Komplexität des Themas ziemlich gut gerecht. Warum also jetzt ein neuer Antrag, der jede Differenzierung vermissen lässt und nur noch dem Sankt-Florians-Prinzip huldigt?
Zu den drei Teilen des Antrags noch einige Fragen (die ich damit in die Ausschussberatungen mitgebe):
Welche Erfolgsaussichten hat es, der Stadt Nidderau „unmissverständlich“ etwas „mitzuteilen“ und sie aufzufordern „die Realisierung von Windkraftanlagen auf ihrer Gemarkung zu unterbinden“?
Welche rechtlichen und „tatsächlichen“ [was ist das?] Möglichkeiten hat die Stadt Nidderau, Windkraftanlagen zu verhindern?
Welche rechtlichen und „tatsächlichen“ Möglichkeiten hat die Gemeinde Hammersbach, um Windkrafträder in N i d d e r a u zu verhindern?
Sind von der CDU gleichartige Anträge zu erwarten, wenn sich ähnliche Vorhaben in Bruchköbel, Neuberg, Ronneburg, Büdingen, Limeshain oder Altenstadt ankündigen sollten? Werden wir den Nachbarkommunen dann immer „unmissverständlich“ unseren Unmut mitteilen?
Ist es für die Hammersbacher CDU von Bedeutung, dass das Hessische Umweltministerium (unter der Führung von Ministerin Lautenschläger, CDU) eine Verzehnfachung der Flächen für Windenergie in Hessen vorsieht?
Ist es für die Hammersbacher CDU von Bedeutung, dass die CDU- Landtagsfraktion im Bereich des Regionalplans Südhessen einen Flächenzuwachs für die Windkraft um mindestens das 5-fache für nötig hält?
Ist es für die CDU Hammersbach vorstellbar, dass solche Ziele überall in Hessen verwirklicht werden, nur nicht in Hammersbach? (weil hier ja der Strom aus der Steckdose kommt)
Welche Energiezukunft für Hammersbach stellt sich die örtliche CDU vor? Welche Formen der Energieerzeugung präferiert sie im Gegensatz zu den Entscheidungsträgern ihrer Partei auf Landesebene?
Ist der CDU Hammersbach bekannt, dass Wirtschaftsminister Posch (FDP) bis Ende März einen Mindestabstand von 1000 Metern zwischen Wohnhäusern und Windenergieanlagen vorschreiben wird? Hat die CDU Überlegungen angestellt, was das für die Fläche am Baiersröderhof bedeutet? [Zur Erläuterung: Wenn das geschieht, ist das Investoren-Vorhaben sofort vom Tisch.]
Auf welcher Rechtsgrundlage soll die Gemeindevertretung dem Fachausschuss verbieten können, im Einzelfall Themen auch nicht-öffentlich zu behandeln, wenn doch die Hessische Gemeindeordnung ausdrücklich vorsieht, dass für den Geschäftsgang eines Ausschusses die gleichen Regeln wie für die GV gelten, also auch § 52 HGO, wo es ausdrücklich heißt: „Sie kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausschließen“?
Sie sehen, es sind viele Fragen offen. Und noch mehr hätten wir auf Lager. Für deren Behandlung wünsche ich mir eine große, interessierte Öffentlichkeit bei den Ausschussberatungen.
Wer sich gerne gruseln möchte, sollte weiter die Veröffentlichungen der CDU lesen, wer an sachlicher Information interessiert ist, sollte die Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses besuchen.
Ich wünsche mir, dass wir dort zu allen Punkten tragfähige Fakten in Erfahrung bringen, alle spekulativen Verdrehungen entzaubern und zu klugen, begründeten Entscheidungen kommen.
Der CDU-Antrag wurde anschließend nach kurzer Debatte mit 15 Stimmen von SPD (13) und FDP (2) gegen die Stimmen der CDU (6) zur weiteren Beratung in den Bau- und Planungsausschuss überwiesen.