Erleichterung über das Ende der Blockade
Der Zweckverband IKG Limes ist endlich wieder arbeitsfähig. Der Vergleich zwischen dem Zweckverband, der Gemeinde Hammersbach und der Dietz AG tritt in Kraft. Der formale Fehler des Jahres 2016 ist ausgeräumt. Die geplante Entwicklung kann endlich weitergeführt werden.
Der Verband hat auch seine Satzung verbessert. Die Interessen der Gemeinden und die Entscheidungsfähigkeit der Verbandsversammlung sind jetzt besser austariert.
Die Erweiterungspläne des Zweckverbandes aus dem Jahr 2016 können nun endlich umgesetzt werden. Entsprechend einem Vorschlag des Verbandsvorstandes vom Dezember 2020 werden dabei keine weiteren großflächigen Logistikhallen entstehen. Auch der Friedberger Weg bleibt erhalten und markiert die Grenze der Bebauung. Die Flächen östlich des Weges werden weiter landwirtschaftlich genutzt. Damit erklärte sich die Hammersbacher SPD schon im Dezember 2020 einverstanden. Nichts Neues also, auch wenn das Sandra Gerbert und Erik Duda (Grüne) nun als einen Erfolg der Koalition und große Errungenschaft am Ende des langen Streits verbuchen wollten.
Zeit und Kraft vergeudet
Wir sind froh über das Ende der schwer erträglichen Auseinandersetzungen in den vergangenen fünf Jahren. Eine schlimme Mischung aus legitimem Bürgerprotest, wilden, faktenfreien Falschbehauptungen, politischen Ränkespielen hinter den Kulissen, hochgradig emotionalisierten Debatten und juristischen Auseinandersetzungen hat uns in Atem gehalten, unfassbar viel kostbare Zeit und Kraft vergeudet.
Die Entwicklung des Gewerbegebietes wurde vor allem durch die CDU Hammersbach und die Vertreter der Grünen mehrere Jahre lahmgelegt. Ein wirklich realistisches Ziel war dabei nie zu erkennen. Zuletzt wurde uns und den Vertretern der Mehrheit im Zweckverband von den Grünen, assistiert durch die CDU, abgepresst, den Rückzug des Verbandsvorstehers Michael Göllner hinzunehmen. Für Michael Göllner war dies das kleinste Problem. Anderen hat dieses Bauernopfer auf dem Altar der Grünen aber alles abverlangt. Dass ein Vertreter Büdingens gestern der Verbandsversammlung fernblieb, ist genau diesem Vorgang geschuldet. So musste er dem Kompromiss nicht zustimmen.
Zweifelhaft „Erfolge“
CDU und Grüne betonen jetzt ihre „Erfolge“, einerseits um die jahrelange Blockade durch die Rechtsauseinandersetzungen zu rechtfertigen und andererseits, um enttäuschten Anhängern zu erklären, wieso man sich letztlich doch auf Kompromisse eingelassen und den versprochenen Kampf für den Abriss der dritten Logistikhalle aufgegeben hat.
Tatsächlich wurde weder die dritte Halle verhindert noch ihr Abriss durchgesetzt. Nach der Versicherung des beauftragten Rechtsanwalts Eichhorn im Dezember 2022, der Abriss sei ein realistisches Szenario, erfolgte nur wenige Wochen später die völlige Kehrtwende der Koalition.
Auch maßgebliche Änderungen in den Erweiterungsplänen des Verbandes sind nicht erfolgt. Es bleibt die Frage, ob die Planänderungen für das letzte Segment von Halle 3 und die beschworenen ökologischen Verbesserungen den jahrelangen Konflikt und die wirtschaftlichen Schäden durch die Entwicklungsblockade rechtfertigen können. Wir sind uns sicher, nein!
Vieles von dem, was hier ausgehandelt wurde, wäre auch – ohne den Umweg über Klageverfahren und Geheimverhandlungen – zwischen Zweckverband und Dietz AG zu klären gewesen. So ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach von Halle 3 längst neben dem Gründach installiert und eine Sanitäranlage für LKW-Fahrer, die plötzlich so wichtig wurde, längst gebaut. Und manches löst sich ja auch anders ganz von selbst, wie etwa die Bereitschaft von HessenMobil, den Umbau der BAB-Anschlussstelle auszuführen und die Kosten dafür zu tragen.
Fatale Einstimmigkeit nicht mehr erforderlich
Die Verbandsversammlung ersetzte nun das ursprünglich festgelegte Erfordernis der Einstimmigkeit für Satzungsänderungen durch ein 80-Prozent-Quorum. Offensichtlich war jedermann klar, dass in der alten Satzung hier eine völlig weltfremde und kontraproduktive Festlegung getroffen worden war. Ausgerechnet auf diesen Satzungsparagrafen, der jetzt aus gutem Grund geändert wurde, stützte sich aber maßgeblich die Normenkontrollklage der schwarz-grünen Koalition. Wäre die nun geänderte Satzung schon 2016 gültig gewesen, hätte es keinen Ansatz für Klagen gegen den Zweckverband gegeben. Was für eine bittere Ironie der Geschichte!
Blick nach vorne
Wir schauen jetzt nach vorne. Die verbliebenen Flächen in der Westerweiterung müssen den interessierten Unternehmen so bald wie möglich zur Verfügung gestellt und die Vorbereitungen für die Osterweiterung konkretisiert werden. Die Vereinbarungen aus dem beschlossenen Vergleich und dem damit verbundenen Städtebaulichen Vertrag müssen zügig umgesetzt werden. Die verlorene Zeit kann nicht aufgeholt werden, aber wir werden darauf drängen, dass nun die Sacharbeit wieder in den Vordergrund gestellt wird und der Zweckverband sich mit seinen eigentlichen Aufgaben beschäftigt. Und wir wünschen uns, dass die unerträglichen persönlichen Anfeindungen, vor allem gegenüber Bürgermeister Michael Göllner, endlich ein Ende finden.
Über die Sitzung der Verbandsversammmlung berichtet Jan Otto Weber im Hanauer Anzeiger. Dort kommentiert er auch die Vorgänge.