Michael Göllner wehrt sich erfolgreich

Vor der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hanau konnte Bürgermeister Michael Göllner sich erfolgreich gegen die Veröffentlichung eines Hammersbacher Bürgers unter dem Pseudonym „Michel Michel“ zur Wehr setzen.

Der besagte User „Michel Michel“ hatte auf der Seite einer grünen Gemeindevertreterin unter einem Post der Bürgerinitiative Schatzboden u.a. kommentiert: „Seine Wähler lassen sich schon seit Jahren belügen und hintergehen. Frankfurt hat es vor gemacht: Weg mit einem Bürgermeister, der ohne Rücksicht in die eigenen Taschen und die seiner Freunde wirtschaftet.“

Für Michael Göllner, der seit dem Beginn der Kampagne gegen das Gewerbegebiet Limes mit einem ganzen Kübel voller grenzwertiger Angriffe überschüttet wurde, war hier die Grenze der freien Meinungsäußerung klar überschritten. „Als Bürgermeister müssen wir einiges ertragen, aber wenn eine Grenze erreicht ist, muss man dagegen vorgehen“, erklärte Michael Göllner seinen Schritt.

Das Landgericht Hanau hat aus Gründen der vorgeschriebenen Anhörung des Antragsgegners zur mündlichen Verhandlung geladen. Dort erklärte sich der Antragsgegner (Michael H.) nach der Erörterung der Rechtslage dazu bereit, die Äußerung zu löschen und zukünftig auch sinngemäße Äußerungen zu unterlassen. Lediglich hinsichtlich der Verfahrenskosten einigte man sich dahingehend, dass jede Seite die ihr entstandenen Kosten selbst zu tragen hat. Als Sanktion für den Fall der Zuwiderhandlung wurden Ordnungsmittel, unter anderem ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro festgesetzt.

„Mit diesem Vergleich wurde ein deutliches Zeichen gesetzt, dass nicht jede Äußerung, auch gegen eine Amtsperson wie einen Bürgermeister, hinzunehmen ist“, so Michael Göllner. Auch die Äußerungen und Schriften der BI Schatzboden würden zukünftig regelmäßig einer kritischen Prüfung auf Justiziabilität unterzogen.

Unklar ist, weshalb der Antragsgegner nicht bereits der Unterlassungsaufforderung nachgekommen ist, die an in gerichtet war. Hiergegen hatte er sich noch gewehrt, wodurch eine gerichtliche Klärung überhaupt erst notwendig wurde. Dies wäre vermeidbar gewesen, wenn die Einsicht bereits früher da gewesen wäre, dass nicht jede Äußerung unter das Recht der freien Meinungsäußerung fällt. Es liegt nun an dem Antragsgegner, ein Ordnungsgeld in Zukunft zu vermeiden.

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