Koalition zettelt Rechtsstreit an

Das hat es in der Gemeindevertretung Hammersbach noch nicht gegeben. Die schwarz-grüne Koalition beschloss im September, dass die Gemeinde sich mit allen möglichen Rechtsmitteln gegen den Bebauungsplan des Zweckverbandes Limes zur Westerweiterung wehren soll. Jetzt bestätigte sie diesen Beschluss.

Als Grundlage ihrer Entscheidung diente den Koalitionären ein angebliches „Rechtsgutachten“, das sie sich eingeholt hatten. Schwarz-Grün legte der Gemeindevertretung aber weder das vollständige Gutachten vor noch war man bereit, den Autor zu nennen. In ihrem Antrag zitierte die Koalition lediglich zehn Zeilen, in denen es heißt, „denkbar wäre hier etwa ein Normenkontrollantrag“ und im Rahmen des Verfahren „könnte“ auch die Satzung des Zweckverbandes inzident kontrolliert werden. Denn der Nachteil wäre für die Gemeinde Hammersbach darin zu sehen, dass sie von ihrem Recht der Planungshoheit nicht mehr selbst Gebrauch machen könne.

Das mutet schon auf den ersten Blick erstaunlich an, denn die Gemeinde Hammersbach ist Zweckverbandsmitglied seit der Gründung und hat in der Vergangenheit Planungsentscheidungen bewusst dorthin übertragen. Im September 2016 stimmte die Gemeindevertretung auch der West-Erweiterung des Verbandsgebietes, und damit der Übertragung der Planungshoheit für dieses Gebiet, ausdrücklich zu.

Bürgermeister Göllner legt Widerspruch ein

Wie auch immer, die angestrebte Klage gegen den eigenen Verband rief den Widerspruch von Bürgermeister Michael Göllner hervor. Denn nach § 63 der Hessischen Gemeindeordnung ist ein Bürgermeister verpflichtet, einem Beschluss der Gemeindevertretung zu widersprechen, wenn er das Recht verletzt oder dem Wohl der Gemeinde schadet.

Genau dies ist hier nach Auffassung des Bürgermeisters der Fall. Über seine auf neun Seiten ausführlich begründete Rechtsposition setzte sich die schwarz-grüne Koalition per Beschluss hinweg, ohne auf die Argumente näher einzugehen. Das wird dazu führen, dass Bürgermeister Göllner diesen Beschluss nun nochmals beanstanden muss, denn dazu ist er nach Lage der Dinge weiterhin verpflichtet – und damit landet der Vorgang dann, wenn Schwarz-Grün dies weiterhin verfolgen will, vor Gericht.

SPD fassungslos

SPD-Fraktionsvorsitzender Wilhelm Dietzel zeigte sich empört, dass der Sprecher der Koalition, Alexander Kovacsek, es nicht für nötig befand, auf die Argumente des Bürgermeisters einzugehen: „Das, was der Bürgermeister hier vorgelegt hat, hat zehnmal mehr Substanz als das, was Sie vorgetragen haben. Und damit gehen Sie in einen Rechtsstreit. Ich bin fassungslos über so ein Verhalten.“ Die Kosten für den Rechtsstreit werde die Gemeinde Hammersbach tragen müssen, aber auch das sei der Koalition offensichtlich gleichgültig.

„Natürlich können die Fraktionen einer Gemeindevertretung auch Klage-Verfahren anstoßen und auf Gerichtsentscheide in ihrem Sinne hoffen“, so die SPD-Vorsitzende Susana Cid Jovic, „aber dazu gehört, dass sie sich auch selbst an Recht und Gesetz halten. Als Gemeindevertreterin hätte ich zur Begründung einer Entscheidung mit solcher Tragweite nicht einen Könnte-hätte-wäre-Zehnzeiler eines unbekannten Autors erwartet, sondern eine handfeste rechtliche Begründung. Die wurde nicht geliefert.“

Bei der SPD verstärkt sich mehr und mehr der Eindruck: Diese Koalition tut unserer Gemeinde nicht gut.

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