Nachschlag für den Martin-Luther-Platz

In ihrer ersten Sitzung nach dem Corona-Lockdown beschloss die Gemeindevertretung einen überplanmäßigen Nachschlag für die Umgestaltung des Martin-Luther Platzes von 70.000 Euro. Insgesamt lagen der Gemeindevertretung sieben Vorlagen zur Entscheidung vor, die allesamt einstimmig entschieden wurden.

Die Themen der Sitzung konnten zügig behandelt werden, da der Haupt- und Finanzausschuss alle Beschlüsse gründlich vorbereitet hatte. Über die Beratungen des HFA berichtete bereits ausführlich Jan-Otto Weber im Hanauer Anzeiger.

Die Beschlüsse im Einzelnen:

Gebührenerlass für die Kinderbetreuung. Die Kostenbeitragspflicht für die Kindertagesstätten wird für die Zeit des Betreuungsverbotes ausgesetzt. Nur für tatsächlich in Anspruch genommene Betreuungszeiten werden von den Eltern Gebühren erhoben. Auch das Verpflegungsentgelt für die Grundschule wird für diesen Zeitraum ausgesetzt.

Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Ordnungsamtes. Hammersbach bildet zusammen mit den Gemeinden Limeshain, Ronneburg und Niederdorfelden einen gemeinsamen Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk. Nach kürzlich ergangenen Gerichtsurteilen ist die Beauftragung von privaten Dienstleistern bei der Verkehrsüberwachung nicht gestattet. Die Gemeinden stellen daher nun gemeinsam eigenes Personal ein. Das Aufgabenspektrum der Ordnungsbehörde wird über die reine Verkehrsüberwachung hinausgehen und soll einen deutlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit leisten.

Aufnahme neuer Partner bei der EAM. Über 100 Kommunen und Landkreise – darunter auch Hammersbach – sind Anteilseigner der EAM und können so ihren Einfluss auf das Unternehmen wahren. Jetzt konnten zwei neue Anteilseigner gewonnen werden, deren Aufnahme die Zustimmung der Gemeindevertretung verlangte.

Beitritt zur Forstbetriebsgemeinschaft Wetterau. Der Waldbewirtschafter Hessen Forst darf aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr das Holz aus dem Hammersbacher Wald vermarkten. Aus diesem Grund wurde bisher die Gründung eines Forst- und Holzkontor Main-Kinzig-Wetterau als Anstalt des Öffentlichen Rechts angestrebt. Durch eine Änderung des Waldgesetzes ist jetzt auch eine Beteiligung der Kommunen an der bereits bestehenden privatrechtlichen Forstbetriebsgemeinschaft Wetterau möglich geworden. Ein Vorteil dieser Organisationsform sind die erheblichen Fördermittel, die der Verband in Anspruch nehmen kann.

70 000 Euro mehr für den Martin-Luther-Platz. Im Rahmen der Dorferneuerung wird der Martin-Luther-Platz neu gestaltet. Die Bauarbeiten sind dazu schon im Gang. Es stellte sich heraus, dass der Kanal mit den notwendigen Anschlüssen vollständig erneuert werden muss. Da dies im Haushalt bisher nicht vorgesehen war, müssen die Mittel nun überplanmäßig bereitgestellt werden. Durch Mehrerträge aus der Baugebietsabwicklung „Am Lachbach“ ist die Summe abgedeckt.

Prüfung des Jahresabschlusses 2014. Das Prüfungsamt des Main-Kinzig-Kreises hat den Jahresabschluss 2014 geprüft und empfiehlt der Gemeindevertretung die Entlastung des Vorstandes. Weder bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 noch bei der technischen Prüfung ergaben sich Feststellungen, die einer Entlastung des Gemeindevorstandes entgegenstehen.

Bauleitplanung „Am Kautenacker Südwest“ (Kleingärten). Im Februar 2017 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst. Der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht lag inzwischen öffentlich aus und Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange konnten ihre Stellungnahme abgeben. Die Stellungnahme der Gemeinde Hammersbach zu den Anregungen und Hinweisen der Behörden war nun ebenso zu beschließen wie die Offenlage des Bebauungsplans in der geänderten Fassung.

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