Für moderate und verlässliche Gemeindesteuern

Im Rahmen ihres Sommerprogrammes „Keine Pause in der Sommerpause“ trafen sich kürzlich Gemeindevertreter der Hammersbacher SPD, um die Auswirkungen der geplanten Änderungen bei den sogenannten Realsteuern zu beleuchten. Zu den Realsteuern werden die Grund- und die Gewerbesteuern gezählt, also die Einnahmen, die die Gemeinde über die Hebesätze mitbestimmen kann. Bei beiden Steuerarten kommen Veränderungen auf die Gemeinde zu.

Mit einem Aufkommen von fast einer Million Euro ist die Grundsteuer B eine wichtige Finanzierungsquelle für die kommunalen Leistungen. Diese Steuer ist an Grund- und Boden geknüpft. Aufgrund der oft veralteten Erhebungsdaten musste der Bund eine Änderung des Verfahrens beschließen.

Kein Drehen an der Steuerschraube!

Für die Gemeindevertreter der SPD ist es wichtig, dass die Kommunen nicht genötigt werden, die Steuerschraube für die Bürger weiter zu drehen. „Wir wollen erreichen, dass die Belastung der Grund- und Hausbesitzer nicht noch weiter ansteigt. Wir wollen den Dreiklang aus guten Leistungen für unsere Bürger, moderaten Steuern und Zukunftsinvestitionen in unserer Gemeinde weiter sicherstellen. In den letzten Jahren waren wir genauso wie die überwiegende Zahl der hessischen Kommunen gezwungen, die Steuerschraube bei der Grundsteuer immer weiter anzuziehen. Unser Ziel muss es aber sein, Spielräume zu bekommen, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Das darf durch die Grundsteuerreform, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, jetzt nicht konterkariert werden“, so Sabine Kropp, die Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses.

Da die Länder im Rahmen einer Öffnungsklausel jetzt auch selbst bestimmen können, welche Erhebungsmethode anzuwenden ist, erwartet die SPD Hammersbach, dass die neue Grundsteuer in Hessen dem Anspruch gerecht wird, verlässlich für die Kommunen und verträglich für die Bürger zu sein. Bei der Umstellung des Systems will die SPD darauf achten, dass das Grundsteueraufkommen in Hammersbach insgesamt nicht steigt.

„Heimatumlage“ beschneidet Entscheidungsfreiheit der Kommunen

Eine weitere Baustelle ist die Gewerbesteuerumlage. Im Rahmen des Gesetzes zur Finanzierung der Deutschen Einheit mussten die Kommunen zeitlich befristet bis zum Ende des Jahres 2019 einen höheren Beitrag aus ihren Gewerbesteuereinnahmen zu diesem Zweck abführen. Ab dem nächsten Jahr steht den Städten und Gemeinden wieder ein größerer Betrag aus den eigenen Steuereinnahmen zu. In Hessen ist allerdings geplant, diese erhöhte Umlage weiter zu erheben und als „Heimatumlage“ nach Kriterien zu verteilen, die das Land bestimmt.

Dies wird sowohl von den kommunalen Spitzenverbänden wie auch von allen Bürgermeistern des Main-Kinzig-Kreises strikt abgelehnt. „Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden im Rahmen des Umlagesystems sowieso nach dem Solidarprinzip entsprechend der Finanzkraft der jeweiligen Kommune verteilt. Wenn nun die Umlage nach 30 Jahren deutscher Einheit ausläuft, muss dieses Geld im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung den Kommunen zur freien Verfügung belassen werden. Den Plänen von CDU und Grünen in Hessen, ein neues System zu schaffen – das im Übrigen vom Städte- und Gemeindebund als verfassungswidrig eingestuft wird –, muss Einhalt geboten werden. Es kann nicht sein, dass das Land großzügig Förderbescheide an die Kommunen verteilt und das durch die kommunale Familie finanzieren lässt. Der Entmündigung der kommunalen Selbstverwaltung muss klar entgegengetreten werden. Wenn das Land wichtige Themenbereiche identifiziert, die in den Kommunen besser finanziert werden müssen, dann ist es Aufgabe des Landes für die Finanzierung zu sorgen“, unterstützt die SPD Hammersbach die parteiübergreifend einhellige Meinung der Spitzenverbände und der Bürgermeister im Kreis.

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