Kommunalaufsicht schafft Klarheit

Mit einem Bescheid der Kommunalaufsicht vom 6. März enden nun (hoffentlich) ein für alle Mal die unfruchtbaren Auseinandersetzungen, die die Hammersbacher CDU im Februar vom Zaun gebrochen hatte (siehe „Hammersbach CDU auf Krawall-Kurs“). Bereits zweimal hat sich die CDU an die Aufsicht gewendet, zweimal deshalb, weil beim ersten Mal offenbar deren Antwort nicht passte.

Die zweite Anfrage begründet die CDU auf ihrer Homepage wie folgt: „Die CDU hatte konkret gefragt, ob das Verschieben der Gemeindevertretersitzung vom 19. Februar auf Mitte April rechtmäßig ist, obwohl ein entscheidungsreifer Antrag der CDU Fraktion vorliegt. Auch wollte die CDU Fraktion wissen, ob es der Vorsitzenden der Gemeindevertretung zusteht, einen Antrag als nicht dringlich zu bezeichnen und auf Grundlage dieser Bewertung die turnusgemäße Sitzung zu verschieben. Letztlich gilt es aus Sicht der CDU Fraktion zu klären, ob die Waldbegehung als 13. Sitzung der Gemeindevertretung deklariert werden darf. Wenn das nicht der Fall ist, würden zwischen der 12. und 13. Sitzung der Gemeindevertretung ganze vier Monate liegen.“

Immerhin! Nach dem verbalen Rundumschlag gegen die Vorsitzende der Gemeindevertretung („Angriff auf den CDU-Ortsverband“, „Ungehörigkeit“, „…zeigt, wie wenig die Gemeindevertretervorsitzende sich um die berechtigten Interessen der Opposition kümmert“, „beweisen wir den Stil, der anderen scheinbar fehlt“) werden hier nun doch konkrete Fragen zu Verfahren und Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gestellt.

CDU-Fraktionsvorsitzender Kovacsek legt daher auch Wert auf die Feststellung, „dass wir die Rechte des gesamten Parlamentes verteidigen. Es geht hier nicht um Personen, sondern um Rechte der Gemeindevertreter und für die setzen wir uns ein. Gewünscht hätten wir uns allerdings, dass diese Rechte auch von der Vorsitzenden der Gemeindevertretung gesehen werden. Wäre das der Fall gewesen, wäre die Kommunalaufsicht gar nicht eingeschaltet worden.“ Bezeichnend ist, dass hier die Verletzung parlamentarischer Rechte wie selbstverständlich behauptet wird, ohne die Antwort der Kommunalaufsicht abzuwarten. Vor der Frage war also die Antwort schon beschlossene Sache! Und das Gespräch mit der Vorsitzenden wurde zuvor gar nicht erst gesucht!

Was teilt nun die Kommunalaufsicht mit?

1. „Die Waldbegehung am 02.02.2013 war zweifelsfrei eine Sitzung der Gemeindevertretung.“ Von vier Monaten Abstand zwischen den Sitzungen der Gemeindevertretung kann mithin keine Rede sein.

2. Die nächste Sitzung – ursprünglich für den 9. April geplant, dann auf den 11. verschoben – „liegt nicht innerhalb der Frist des § 56 Absatz 1 HGO“. Die Sitzung müsste eigentlich spätestens bis 6. April stattfinden. Aber mit Blick auf die Osterferien wird festgestellt: „Die gesetzliche Frist wird nur um einige wenige Tage überschritten. Ein Einschreiten der Kommunalaufsicht wegen der Terminierung … erst nach den Osterferien halte ich daher ebenfalls nicht für gerechtfertigt.“

3. „Die Entscheidung der Vorsitzenden der Gemeindevertretung den Antrag der CDU-Fraktion erst auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung im April 2013 zu nehmen ist kein Verwaltungsakt.“ Da die Entscheidung „lediglich das Innenverhältnis innerhalb des Organs Gemeindevertretung“ regelt, kommt für die CDU-Fraktion „folglich die allgemeine Leistungsklage mit dem Ziel einer gerichtlichen Anweisung…“ in Frage. Hier bleibt abzuwarten, ob die CDU sich in diese Dimensionen versteigen möchte, wobei ja keineswegs klar ist, dass ihr Anliegen von Erfolg gekrönt sein würde. Die Ausführungen der Kommunalaufsicht lassen eher das Gegenteil erwarten.

4.“Die Voraussetzungen für ein aufsichtsbehördliches Verlangen zur Einberufung einer Sitzung der Gemeindevertretung und Befassung mit der vorliegenden Angelegenheit auf Wunsch der CDU-Fraktion kann ich aber nicht erkennen.“

Was die CDU in ihrem Kampf „für die Rechte des ganzen Parlaments“ so hoch gehängt hat, wird durch die Aufsichtsbehörde hier ganz klein gekocht. Viel Lärm um nichts also.

„Die Vorsitzende der Gemeindevertretung erfüllt ihre Aufgaben seit 12 Jahren mit großem Verantwortungsbewusstsein, verlässlich, sachorientiert und fair“, so SPD-Vorsitzender Wilfried Bender. „Bei jeder Gelegenheit böse Absichten zu wittern, das ist bei Ursula Dietzel völlig unangebracht und wirft eher einen Schatten auf diejenigen, die solche Aufregungen inszenieren.“ Im Übrigen, so Bender, handele es sich beim Antrag der CDU Fraktion ja nicht um einen Dringlichkeitsantrag. Der Antrag sei zwar entscheidungsreif, aber Auswirkungen hätte er erst im August 2013. Und bis dahin tage die Gemeindevertretung noch zweimal.  Es gebe also genug Gelegenheit zur Beratung. Welche grundlegenden Rechte sollten denn da verletzt sein?

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