„Bürgerkoffer“ und mehr Verkehrssicherheit – neue Anträge der SPD
Verbesserter Service für die Bürger und mehr Verkehrssicherheit – diese Themen greift die SPD in der Gemeindevertretung durch zwei Anträge auf.
Mobiler Service durch den Bürgerkoffer
Der sogenannte „Bürgerkoffer“ ist ein Angebot der Bundesdruckerei für alle Kommunen. Dieses „rollende Rathaus“ ist etwa 16 Kilogramm schwer und ist standardmäßig mit Notebook, Drucker, Scanner, Fingerabdrucksensor sowie einem Änderungsterminal ausgestattet. Für biometrische Fotos gibt es zudem eine Kamera mit Stativ. Der Bürgerkoffer erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen und integriert IT-Dienstleister der Kommunen mit VPN-Zugang.
Nach vorheriger Terminvereinbarung kommt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Bürgerbüros zu kranken, behinderten oder pflegebedürftigen Menschen direkt nach Hause oder in die Seniorendependance oder Tagespflege. Ein persönlicher Besuch im Bürgerbüro ist zur Bearbeitung eines Anliegens dann oft nicht mehr notwendig. Der Bürgerkoffer ermöglicht somit eine mobile, ortsungebundene Bearbeitung bestimmter Anliegen. Ein privater Hausbesuch sollte allerdings nur im Ausnahmefall bei entsprechender Notwendigkeit und unter Berücksichtigung des Mitarbeiterschutzes erfolgen.
Nicht jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde Hammersbach ist in der Lage, das Rathaus persönlich aufzusuchen. Menschen, die in ihrer Mobilität aufgrund ihres Alters oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eingeschränkt sind, können oftmals gar nicht oder nur unter sehr schwierigen Bedingungen den Service im Rathaus nutzen. Die Dienstleistungen des Rathauses sind aber in vielen Lebensbereichen von großer Bedeutung.
Der Bürgerservice der Gemeinde muss für alle erreichbar und nutzbar sein. Niemand darf davon ausgeschlossen werden.
Neue Regelungen der StVO nutzen
Im Juni wurde die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes durch Bundestag und Bundesrat bestätigt, und in der letzten Sitzung vor der Sommerpause brachte der Bundesrat auch die neue Straßenverkehrsordnung auf den Weg. Abzuwarten sind noch Detail-Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO). Schon jetzt ist aber absehbar, dass sich die Spielräume der Kommunen erweitern. Diese Spielräume soll die Gemeinde Hammersbach im Interesse der Sicherheit der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer ausloten und nutzen, fordert die SPD.
Auf Antrag der SPD-Fraktion ist die Gemeinde im Oktober 2022 der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten. Damit verbunden war die Hoffnung, gemeinsam den Bundesgesetzgeber zu einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes bewegen zu können, durch die es den Kommunen ermöglicht würde, „beim Thema stadtverträgliche Geschwindigkeiten das Heft selber in die Hand nehmen zu dürfen“ und die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer verbessern zu können. Nach der Novellierung des Gesetzes eröffnen sich nun tatsächlich neue Möglichkeiten.
Der Gemeindevorstand soll daher beauftragt werden, „im Zuge der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung Vorschläge für Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fußgängerüberwege auf den Durchgangsstraßen (Hanauer Straße, Langenbergheimer Straße, Hauptstraße) vorzulegen, die mit den Neuregelungen der StVO vereinbar sind.“