Update zum Klageverfahren
Im Streit zwischen der schwarz-grünen Mehrheit der Gemeindevertretung und Bürgermeister Michael Göllner hat das Verwaltungsgericht nun einen Beschluss gefasst. Die schwarz-grüne Koalition, ihr Anwalt Eichhorn und die BI Schatzboden haben in ihren aktuellen Mitteilungen und Veröffentlichungen den Eindruck erweckt, als hätten sie bereits einen entscheidenden Sieg davongetragen.
In der Folge fragen sich Bürgerinnen und Bürger jetzt: Hat der Bürgermeister Fehler gemacht? Gar Unrecht begangen? Bewusst getrickst, um Fakten zu schaffen? Sind im Zweckverband Limes zu Unrecht Beschlüsse gefasst und umgesetzt worden? Hat der Zweckverband zu Unrecht der Gemeinde Hammersbach das Planungsrecht genommen? Diesen Eindruck zumindest vermitteln die Beiträge der „Sieger“.
Die Hammersbacher SPD beurteilt den Gerichtsbeschluss deutlich zurückhaltender als die euphorischen Koalitionäre. Vor allem verweist die SPD auf die kommunalpolitische Entwicklung der letzten zehn Jahre, damit das Vorgehen der Koalition eingeordnet werden kann.
Vorweg:
Die SPD ist nicht am Wohlbefinden eines Investors interessiert. Sie steht aber zu den mehrheitlich beschlossenen Vorhaben des Zweckverbands Limes und zu geschlossenen Verträgen und genehmigten Plänen. Genau das zeigt, dass uns Sozialdemokraten das Wohl der Gemeinde Hammersbach am Herzen liegt.
Zur Erinnerung:
Bei der Gründung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Limes tritt die Gemeinde 2011 ihr Planungsrecht an den Verband ab. 10 Jahre später bestreitet das die schwarz-grüne Koalition in Hammersbach erstmals und begründet unter anderem damit ihre Absicht, gegen den Bebauungsplan für die Erweiterung des Verbandsgebietes zu klagen.
2016 beschließt die Gemeindevertretung in Hammersbach, ebenso wie die Kommunalparlamente in Limeshain und Büdingen, das Verbandsgebiet des Zweckverbandes zu erweitern und einen städtebaulichen Vertrag mit der Firma Dietz abzuschließen. Die Verbandsversammlung fasst dann den gleichen Beschluss mit 12:3 Stimmen. Die Kommunalaufsicht genehmigt anschließend die Gebietserweiterung. 5 Jahre später behauptet die schwarz-grüne Koalition, der Beschluss der Verbandsversammlung sei unwirksam, weil er nicht einstimmig gefasst wurde. Das verlangt angeblich die Satzung des Zweckverbandes.
Beide Behauptungen des schwarz-grünen Bündnisses sind aus unserer Sicht nicht plausibel. Das Verwaltungsgericht hat diese Fragen jetzt auch nicht entschieden. Das bleibt dem späteren Hauptverfahren überlassen.
Der Fraktionsvorsitzende und Bürgermeisterkandidat der CDU, Alexander Kovacsek, hat 2011 für die Satzung des Zweckverbandes gestimmt. Zehn Jahre lang gab es von ihm keine Hinweise, dass an der Satzung rechtlich etwas fragwürdig sein könnte. Auch vor dem angeblichen Fehler beim Beschluss 2016 hat er fünf Jahre niemanden gewarnt und die einjährige Frist zur Beanstandung des Beschlusses verstreichen lassen.
Warum also jetzt diese verspäteten Versuche, den Kampf gegen die Westerweiterung mit juristischen Mitteln aufzunehmen? Ganz einfach: Im Zweckverband gibt es keine Mehrheit für die Vorstellung der Koalition, alle über Jahre gefassten Beschlüsse zu kippen. Politisch kommt man nicht durch, also der Klageweg!
Warum prozessieren die Koalitionäre?
Die CDU tritt schon einige Zeit für eine kleinteilige Entwicklung in der Erweiterung West ein und wendet sich gegen ein weiteres Logistik-Gebäude.
Die neu gegründeten Hammersbacher Grünen gaben als wichtigstes Ziel ihres Wahlkampfes an, jede Erweiterung des Gewerbegebietes zu verhindern. Dieses Ziel gaben die Grünen beim Eintritt in die Koalition auf. Sie sind jetzt auf der Linie der CDU. Vom Schutz des Bodens ist keine Rede mehr.
In der Versammlung des Zweckverbandes konnten die Koalitionäre ihre Vorstellungen aber mit politischen Mitteln nie durchsetzen. Warum nicht?
Der Widerstand gegen die Westerweiterung des Gewerbegebietes kommt um Jahre zu spät. Die dafür passenden Momente wurden über Jahre von der Hammersbacher CDU nicht genutzt. (Die Grünen waren in Hammersbach noch nicht gegründet.) Für ihre alternativen Vorstellungen waren politische Mehrheiten nicht zu gewinnen oder es wurde gar nicht erst versucht.
Im zuständigen Zweckverband Limes hat die Hammersbacher CDU jedenfalls bis zum Juli 2021 nie etwas Derartiges beantragt. Nach fünf Jahren stellte man dann einen Last-minute-Antrag, der aber nicht direkt darauf abzielte, die alternativen Vorstellungen der CDU umzusetzen. Eine auch nur annähernd beschlussfähige Alternative zu den seit 2016 entwickelten Plänen der Zweckverbandsversammlung stand nicht zur Debatte.
Irmgard Beck, Vertreterin der Grünen, verteilte immerhin in einer der letzten Sitzungen des Zweckverbandes einen auf einer DIN A4-Seite kopierten Plan-Entwurf aus einer Broschüre der BI Schatzboden und erklärte, dies sei ein Vorschlag zur kleinteiligen Bebauung, über den es sich nachzudenken lohne. Aber auch sie stellte keinen Antrag zur Abstimmung.
Macht der verspätete Widerstand der Koalition noch Sinn?
Aus unserer Sicht: nein!
Alle dafür legitimierten Gremien haben ihre Beschlüsse zur Unterstützung der Westerweiterung des Gewerbegebietes bereits 2016 gefasst. Die Versammlung des Zweckverbandes hat später nach einem geordneten Verfahren den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Limes – Erweiterung-West“ mehrheitlich beschlossen. Die Regionalversammlung Südhessen stimmte schon vor einiger Zeit der nötigen Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zu, und als letztes Gremium bestätigte auch die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Frankfurt/RheinMain diese Änderung mit der großen Mehrheit von SPD, CDU und FPD. Auch die Vertreter der CDU im Regionalverband ließen sich von der Argumentation ihrer Hammersbacher Parteifreunde nicht beeindrucken.
Anfang Februar dieses Jahres genehmigte das Regierungspräsidium Darmstadt den Bebauungsplan für die westliche Erweiterung in Richtung Autobahn. Der Bebauungsplan ist inzwischen veröffentlicht und rechtskräftig. Die Baubehörde des Main-Kinzig-Kreises erteilte dem Bauherrn des dritten Gebäudes bereits die ersten Baugenehmigungen. Mit dem Bau wurde inzwischen begonnen.
Soweit die Realitäten. Die Entwicklung ist weit gediehen. Nicht etwa, weil die Hammerbacher SPD im Interesse eines Investors eilig etwas „durchprügeln“ will (Leserbrief Cornelia Baus, Grüne, im Hanauer Anzeiger), sondern weil alle beteiligten Gremien und Behörden nach Recht und Gesetz ihre Entscheidungen getroffen haben.
Die Mehrheit im Zweckverband (Freie Wähler, Pro Vernunft und SPD) teilt die schwarz-grünen Auffassungen ausdrücklich nicht. Die CDU-Vertreter aus Limeshain und Büdingen, die alle Beschlüsse des Verbandes noch bis 2021 mitgetragen haben, sind nur vorübergehend im Kommunalwahlkampf auf die Linie ihrer Hammersbacher Parteifreunde umgeschwenkt, um sich nun aber wieder von ihnen abzusetzen.
Die Koalition hat den Wettbewerb um die bessere politische Idee im Zweckverband verloren. Die mehrheitlich gefassten Beschlüsse wurden und werden umgesetzt. Weil Schwarz-Grün sich damit aber nicht abfinden will, soll geklagt werden.
Den Weg für die rechtliche Überprüfung des Bebauungsplans hat das Verwaltungsgericht jetzt frei gemacht und die Einwände des Bürgermeisters zurückgewiesen. Die Gemeindevertretung – besser gesagt, die 1-Stimmen-Mehrheit der schwarz-grünen Koalition in der Gemeindevertretung – kann ungehindert prüfen, ob eine Klage erfolgversprechend sein könnte. Wir stehen voraussichtlich vor juristischen Auseinandersetzungen, die sich lange hinziehen werden.
Wir wiederholen deshalb noch einmal, worauf es uns vor allem ankommt: Wir sind an dem Punkt, an dem die Koalition einsehen müsste, dass alle ihre Bemühungen mindestens fünf Jahre zu spät kommen. Wer hier nicht innehält, der macht es nicht nur für die Gemeindekasse immer teurer, er sorgt auch für miese Stimmung in den Verbandsgemeinden und vertieft Gräben in der Bevölkerung.
Und wir fügen hinzu: Die Koalition sollte ihre Illusion, sie könnte den Bau des dritten Gebäudes in der Westerweiterung noch verhindern, endgültig begraben. Das wäre ein deutliches Signal der Planungssicherheit auch für die regionalen und örtlichen Bewerber für die „kleinen“ Flächen im Nordwesten des Plangebietes.
Zur Einschätzung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts
Das Verwaltungsgericht hat lediglich entschieden, dass der Bürgermeister den beiden Beschlüssen der Gemeindevertretung vom 21.09.2021 – nach der im Eilverfahren allein möglichen „summarischen Prüfung“ – nicht widersprechen durfte. Sein Widerspruch hat daher keine aufschiebende Wirkung.
Es handelte sich um eine rein vorläufige Entscheidung. Eine endgültige Entscheidung wird erst im sog. Hauptverfahren durch das Verwaltungsgericht getroffen. Insbesondere wurde weder über den Bebauungsplan noch über irgendeine Baugenehmigung entschieden. Nach geltender Rechtslage existieren ein Bebauungsplan und erste Baugenehmigungen zum Bau des 3. Gebäudes. Das gilt im Übrigen auch für den Regionalplan und den Flächennutzungsplan.
Das Verwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die Beschlüsse der Gemeindevertretung nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen, da die bloße Möglichkeit, gegen den Bebauungsplan Rechtsmittel einzulegen, sehr wohl bestehe. Die Erfolgsaussichten eines solchen Rechtsmittels seien unbeachtlich. Selbst die Möglichkeit, ein unzulässiges Rechtsmittel einzulegen, sei schon ausreichend.
Statthaftes Rechtsmittel wäre ein sog. Normenkontrollantrag zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplans. Das Verwaltungsgericht hält dabei ausdrücklich fest, dass es nicht Aufgabe des Eilverfahrens sein konnte, die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags zu prüfen. Entscheidend sei, dass die bloße Möglichkeit besteht und die Erfolgsaussichten jetzt auf Grundlage der Beschlüsse der Gemeindevertretung durch einen Rechtsanwalt geprüft werden können.
Damit ist im Ergebnis rein gar nichts entschieden. Erst die kommenden Verhandlungen werden zeigen, ob die West-Erweiterung und der entsprechende Bebauungsplan angefochten werden können oder nicht. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat hierüber nicht entschieden und kann es vor allem auch nicht, worauf es selbst mit deutlichen Worten hingewiesen hat.
Bis dahin gilt die Rechtslage, dass es eine gültige Erweiterung des Verbandsgebietes sowie einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt. Der Zweckverband muss sich auf dieser Grundlage vertragstreu verhalten.
In Hammersbach darf nun lediglich begonnen werden, rechtliche Schritte zu prüfen und diese unter Umständen tatsächlich einzuleiten. Was auch immer man sich davon verspricht.