Haushaltsentwurf für 2019 vorgelegt

Bürgermeister Michael Göllner legte Anfang November der Gemeindevertretung fristgerecht den Entwurf des Gemeindevorstandes für den Haushalt 2019 vor. Der Entwurf wurde einstimmig zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen. Die SPD-Fraktion wird sich mit dem Entwurf in ihrer Klausur vom 23. bis 25. November befassen. Abschließend entschieden wird über den Haushaltsplan am 11. Dezember durch die Gemeindevertretung.

Der Bürgermeister erläuterte und begründete in seiner Einbringungsrede ausführlich die Schwerpunktsetzungen und Entscheidungsgrundlagen des Gemeindevorstandes. Der Haushalt ist ausgeglichen, erzielt einen kleinen Überschuss und kommt ohne Nettoneuverschuldung aus. Eine Erhöhung der Grundsteuern oder von Gebühren ist nicht vorgesehen. Allerdings soll die Gewerbesteuer steigen und die Hundesteuer erhöht werden. Auch eine Erhöhung des Elternbeitrages für das Mittagessen in den Kinderbetreuungseinrichtungen um 20 Cent hält der Gemeindevorstand für unvermeidlich.

Für alle, die es genauer wissen wollen, dokumentieren wir im Folgenden den Wortlaut der Ausführungen des Bürgermeisters, die er uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat:

 

„Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,

es gab sicher schon Zeiten, in denen es schwieriger und auch deprimierender war, einen kommunalen Haushalt aufzustellen als in diesem Jahr. Wir haben die enorme strukturelle Krise und den Druck, unter den die kommunalen Haushalte vor einigen Jahren noch standen, überwunden.

Wir haben in den letzten Jahren enorme eigene Anstrengungen gemacht, wir haben schmerzliche Belastungen für unsere Bürger beschließen müssen. Wir haben aber auch dank der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die wir in Deutschland haben, nun eine Situation, in der wir auch dieses Jahr wieder einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen können.

Die Zahlen, die ich Ihnen heute vorstelle, spiegeln dabei den Planungsstand wieder, den wir im Gemeindevorstand aufgrund der Prognosen des Landkreistages zugrunde legen konnten. Sehr ärgerlich ist, dass die Orientierungsdaten viel zu spät kommen, um sie in die Beratungen zur fristgerechten Haushaltsplanaufstellung einfließen lassen zu können. Dank unserer ausgezeichneten Mitarbeiter, und hier darf ich an erster Stelle Frau Dunkel nennen, die den Haushalt für uns bearbeitet, waren wir in der Verwaltung und in den sehr konstruktiven, zielgerichteten Beratungen im Vorstand so klug beraten, hier so vorsichtige Planzahlen anzunehmen, dass keine Verschlechterungen aufgrund der neuen Datenlage zu erwarten sind.

Wir versuchen die Zahlen nun bis zur HFA Beratung in den Haushalt einzuarbeiten. Ich warne aber jetzt bereits davor, hier große Spielräume zur politischen Gestaltung durch kostenintensive Haushaltsanträge zu vermuten. Ich warne nicht aus der Überheblichkeit heraus, dass wir als Vorstand oder Verwaltung Sie als Parlament bevormunden wollen. Sondern aus der Erkenntnis, dass die Rahmenbedingungen zur politischen Gestaltung leider immer noch sehr ungünstig sind. Um die Gegenthese zu meiner Ausgangsthese aufzustellen: es gab durchaus auch Zeiten, in denen es einem Kommunalpolitiker mehr Freude machte, einen Haushalt aufzustellen, weil eben die finanziellen Mittel mehr Spielraum ließen.

Aus meiner Sicht – und ich mache schon mehr als 20 Jahre Kommunalpolitik – ist es nicht demokratieförderlich, den Haushalt nur an den Pflichtaufgaben einer Kommune ausgerichtet aufstellen zu müssen. Wenn Kommunalpolitiker nur noch Gesetze umsetzen müssen. Wenn zwar ständig von Bürokratieabbau geredet wird, aber das Gegenteil der Fall ist. Wenn sparen zum Mantra politischen Handelns erhoben wird, dabei aber letztlich die Vernachlässigung der Substanz des öffentlichen Vermögens gemeint ist. Wenn das Konnexitätsprinzip zwar in der Verfassung verankert ist, aber Gesetze so geschrieben werden, dass dieses Prinzip möglichst umgangen wird. Wenn die politische Entscheidungsgewalt eines ehrenamtlichen Politikers in erster Linie darin besteht, seinem Nachbarn möglichst hohe Steuern und Gebühren aufzulasten. Wenn also die Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Politik derart eingeschränkt werden, dann schränken wir in unserem Land auch die Möglichkeiten und Chancen demokratischer Mitwirkung an der Basis ein.

Die Wahlen vor wenigen Tagen haben gezeigt, dass es eine Entfremdung der Menschen von der Politik, zumindest der Politik der großen Parteien, gibt. Vor dem erwähnten Hintergrund einer sehr guten wirtschaftlichen Ausgangslage ist das besonders erstaunlich. Offensichtlich bewältigt die „große Politik“ ihre Aufgaben nicht so, dass die Bürger Vertrauen fassen und zufrieden sein können.

Die Kommunalpolitik ist der Ort, wo politisches Handeln unmittelbar auf den Bürger trifft. Und wir in Hammersbach, wo nur die beiden abgestraften ehemaligen Volksparteien im Parlament vertreten sind, haben aus meiner Sicht eine besondere Verantwortung, der wir hier im Zuge der Haushaltsberatungen gerecht werden können.

Der vorliegende Haushaltsplan bietet meiner Meinung nach eine sehr gute Grundlage, um zu zeigen, dass wir im Rahmen der Möglichkeiten gestalten, dass wir bereit sind Entscheidungen zu treffen, die wir für notwendig erachten, dass wir aber auch selbstverständlich die rechtlichen Vorgaben erfüllen.

 

Und nun zu den konkreten Zahlen:

Im Gesamtergebnishaushalt ergibt sich ein positives Jahresergebnis von 16.739 €.

Ich stelle Ihnen die Zahlen anhand der im Haushaltsplan abgebildeten Positionen dar.

Die privatrechtlichen Leistungsentgelte werden mit 226.606 € ausgewiesen. Die wesentlichen Posten sind die Umsatzerlöse aus Vermietung mit 70.000 € und der Holzverkauf mit 157.000 €.

In der Position 2, den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten, haben wir Erträge von 2.021.500 € geplant. Wesentliche Posten sind die Benutzungsgebühren in den Gebührenhaushalten (U3 104 T; Kinderburg (Kita) 25 T; Horthaus 117 T; Wasser 210 T; Abwasser 895 T; Abfall 390 T; Verpflegungsentgelt–Kantinenbetrieb 85 T; Verwaltungs- und Benutzungsgebühren Friedhof 70 T).

Ich sprach von notwendigen Entscheidungen, die zu treffen sind. Wir schlagen Ihnen vor, das Verpflegungsentgelt moderat von 3,00 € auf 3,20 € zu erhöhen. Eine solche Erhöhung ist geboten, da hier nicht nur die Lebensmittelpreise eine Rolle spielen, sondern insbesondere der Personalaufwand bedeutsam ist. Wir schlagen diese eher geringe Erhöhung vor, auch um zu vermeiden, in ein paar Jahren relativ große Sprünge machen zu müssen.

Die Position 3 zeigt die Kostenersatzleistungen und -erstattungen mit

Erträgen von 187.585 €. Wesentliche Posten sind Kostenerstattungen Mietnebenkosten (35 T), Personalkostenerstattung des Abwasserverbandes und des ZWIGL´s (94 T).

In der Position 5 haben wir die größten Einnahmen. Das sind naturgemäß die Steuern und steuerähnliche Erträge. Hier kalkulieren wir mit Einnahmen von 5.396.700 €.

Wesentliche Posten sind Anteil an der Einkommensteuer (3.291 T),

Anteil an der Umsatzsteuer (112 T),

Grundsteuer A und B (959 T),

Gewerbesteuer (1.000 T)

Wir schlagen Ihnen vor, bei der Gewerbesteuer den Hebesatz von 385 auf 400 Prozent anzuheben. Diese Erhöhung hat auch unsere Nachbarkommune Limeshain so eingebracht. Wir halten dies für vertretbar. Der wirtschaftliche Boom führt dazu, dass viele Preise steigen und die Personalkosten im öffentlichen Dienst in den letzten Jahren relativ stark angestiegen sind. Für die Personengesellschaften unserer Gewerbetreibenden ist die Gewerbesteuer bis zum Hebesatz von 380 auch keine Nettobelastung, sondern wird komplett mit der Einkommensteuer verrechnet. Wir halten die Erhöhung daher für vertretbar und auch für notwendig.

Eine moderate Erhöhung schlagen wir auch bei der Hundesteuer vor. Lediglich eine Gemeinde hat im Main-Kinzig-Kreis eine niedrigere Hundesteuer als wir. Wir haben aber einen so hohen Hundebesatz, dass wir ja im letzten Jahr, durchaus erfolgreich, Hundekotbeutelhalter aufgestellt haben. Das hat Folgekosten verursacht, die wir ein Stück weit auffangen wollen. Und ganz wichtig: Wir wollen auch keine Anreize geben, einen Hund, der woanders zu Hause ist, in Hammersbach anzumelden. Insofern halten wir eine Erhöhung um 15,00 € für vertretbar. Der Ersthund soll dann 45,00 € kosten, der Zweithund neu 75,00 € Euro.

In der Position 6 haben wir die Erträge aus Transferleistungen in Höhe von 455.100 €. Das sind die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleichsgesetz (215 T) und die Kostenerstattung für Asylbewerber (240 T).

Position 7 sind die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen. Hier planen wir mit 1.922.510 €.

Im Wesentlichen sind das die Schlüsselzuweisungen (1.224 T), Zuweisungen des Landes nach KiföG (255 T), Personalkostenerstattungen aus I-Maßnahmen (54 T); und die Zuweisung vom Land für die Elternbeitragsfreistellung mit 303.000 €.

Nicht zahlungswirksam ist die Position 8. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 427.985 €.

Sonstige ordentliche Erträge, die Position 9, haben eine Höhe von 239.743 €.

Im Wesentlichen sind das die Konzessionsabgaben (167 T), die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (Pension, Beihilfe, ATZ) (25 T)

und die Erträge Papier und DSD (26 T)

In der Summe betragen die ordentlichen Erträge also 10.877.729 €.

Hinzu kommt die Position 21. Das sind die Finanzerträge, also hauptsächlich Mahngebühren und Säumniszuschläge in Höhe von veranschlagten 18.510 €.

Diesen Erträgen stehen Aufwendungen gegenüber, die sich wie folgt zusammensetzen.

Die Personalaufwendungen sind die Position 11 mit 3.415.580 €. Noch vor den Umlagen der höchste Ausgabenposten.

Alleine im Bereich der Kinderbetreuung haben wir Personalkosten von (U3, Kibu und Hort)  1.967.950,00 €.

In diesem Zusammenhang kann ich berichten, dass der zuständige Dezernent im Main-Kinzig-Kreis letzten Freitag erläutert hat, dass die Astrid-Lindgren-Schule den Antrag zur Aufnahme in das Programm des Paktes für den Nachmittag gestellt hat. Ich halte das für den richtigen Weg, dass die Betreuung der Schulkinder, auch über die reine Schulzeit hinaus, im Rahmen der Schule erfolgen muss. Ich verspreche mir davon aber natürlich auch eine finanzielle Entlastung der Gemeinde, denn der Hortbereich (Hier wird ja immer noch philosophiert, ob es eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist oder eine freiwillige Leistung) kostet uns immer hin jährlich rund 570.000,00 € (Personal- und Sachkosten), demgegenüber stehen Erträge von rd. 190.000,00 €.

Im Rahmen des Paktes werden wir als Gemeinde natürlich auch unseren Beitrag leisten. Aber diese Entlastung wird uns aus zwei Gründen gut tun. Ersten sparen wir voraussichtlich Finanzmittel und zweitens können die Räumlichkeiten dann für unserer Kernaufgabe, der Betreuung der Kinder bis zum Schuleintritt genutzt werden.

Die Position 12: Versorgungsaufwendungen betragen 102.434 €.

Position 13: Hier sind Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 2.088.268 € geplant. Wir finden hier die Aufwendungen für die Bewirtschaftung aller Gebäude wieder. Das Büromaterial, Telefon, Materialaufwand, Instandhaltungskosten usw. werden ebenfalls hier abgebildet.

Wesentliche Posten sind Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige (15 T),

Versicherungen (75 T), Kosten des RPA (15 T), Kosten der Bundesdruckerei (25 T), Betriebsführungsvertrag Kreiswerke für Wasserversorgung Langen-Bergheim (100 T), Deponiegebühren (270 T), Abfuhrkosten Abfall, Instandhaltung Kanal (130 T), Straßeninstandhaltung (20 T), Instandhaltung der gemeindeeigenen Gebäude (80 T), Unternehmereinsatz Forst (111 T), Instandhaltung Kfz (30 T), Strom (173 T), davon Kosten der Lichtlieferung (90 T) usw.

Abgebildet sind hier auch die kürzlich vorgestellten dringend notwendigen Renaturierungsmaßnahmen (100 T), denen aber auch ein Zuschuss von 50.000 gegenübersteht.                                    

Nicht zahlungswirksam ist Position 14. Die Abschreibungen betragen 931.649 €.

In der Position 15, den Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse, kalkulieren wir Aufwendungen in Höhe von 627.250 €. Wesentlich ist hier die Verbandsumlage an den Abwasserverband mit 565.000 €.

Der zweitgrößte Ausgabenbereich unseres Haushaltes ist die Position 16, die Steueraufwendungen und Umlageverpflichtungen mit 3.323.300 €.

Hier haben wir die Kreisumlage (2.217 T),

die Schulumlage (924 T)

und die Gewerbesteuerumlage (160 T).

In der Position 17, den Transferleistungen, haben wir die Mieten für Asylbewerber, die aber erstattet werden. Von geringerer Bedeutung ist die Position 18, Sonstige ordentliche Aufwendungen, mit 10.915 €. Das sind zu zahlenden Kfz.- und Grundsteuern.

In der Summe betragen die ordentlichen Aufwendungen 10.709.396 €

Hinzu kommt die Position 22. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen mit 170.104 €.

Übersetzt in den Finanzhaushalt heißt das, wir haben Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 10.442.481 € und Auszahlungen in Höhe von. 9.926.422 €.

Das ergibt einen positiven Saldo von 516.059 €.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 337.675 €.

Diese setzt sich zusammen aus Investitionszuschüssen und Zuweisungen in Höhe von 214.165 €. (Zuweisung KIP 5 T, Zuweisung alte Konjunkturpakete 9 T, Zuschüsse Dorferneuerung 170 T, Hausanschlüsse 30 T)

Für Abgänge von Vermögensgegenständen sind 31.400,00 € veranschlagt (= die Jahresrate für das alte Feuerwehrhauses Marköbel).

Durchlaufend ist die Einzahlung für das APZ in Höhe von 92.110 €.

Die Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 692.750 €.

Sie setzt sich zusammen aus:

Baumaßnahmen in Höhe von 606.000 € und sonstigen Investitionen in das Sachanlagevermögen von 82.150 €. Ich erläutere dies gleich noch kurz.

Position 26: Auszahlungen für Investitionen in das sonst. Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen:

Der Zahlungsmittelfehlbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt 355.075 €

Zieht man von dem Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit diesen Zahlungsmittelbedarf ab, ergibt sich ein Überschuss von 160.984 €.

Wir nehmen Kredite für unsere Investitionen in Höhe von 447.185 € auf.

Die Tilgung beträgt 618.028 €, hierin enthalten ist die Zahlung an das Sondervermögen Hessenkasse in Höhe von 119.925,00 €.

Der Zahlungsmittelbestand zum Ende des Haushaltsjahres verschlechtert sich somit nach unseren Planungen leicht um 9.859 €. Womit der geplante Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 90.141 € betragen sollte. Hier wird es aber auf Grund der erst kürzlich herausgegeben Planungszahlen noch eine Verbesserung geben.

Wo liegen unsere Investitionsschwerpunkte?

Eindeutig bei der Dorferneuerung. Hier veranschlagen wir für das Martin-Luther-Haus und den Martin-Luther-Platz rund 385.000 €. Unter dem Martin-Luther-Platz muss außerdem die alte Entwässerung komplett erneuert werden.

Für die Sanierung der Wasserversorgung sehen wir im nächsten Jahr 60.000 € vor.

Im Bereich der EDV stehen Investitionen an, die notwendig sind, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wir haben bei den Kindergärten Investitionen, um die notwendige neue Gruppe im alten Kindergarten einrichten zu können. 10.000 € stehen für den Brandschutz an. Im Bauhof müssen wir ein neues Fahrzeug anschaffen. Hier sind 30.000 € geplant.

Die Investitionen sind alle im Haushalt aufgelistet und für Sie nachzulesen.

 

Soviel zu den Zahlen und Inhalten des Haushaltes. Ich darf mich an dieser Stelle bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Bereichen bedanken. Sie haben nicht nur die Zahlen angemeldet und Projekte geplant, sondern sorgen auch gemeinsam mit mir und meinen Kollegen des Vorstandes für eine ordnungsgemäße und gewissenhafte Umsetzung des Haushaltsplanes und für ein dienstleistungsorientiertes Verwaltungshandeln im ganzen Jahr.

Danke auch an meine Vorstandskollegen. Wir tauschen uns ständig über die Belange der Gemeinde aus. Ganz intensiv in unserer Klausurtagung, wo wir neben der zahlenmäßigen Abwicklung auch über die Grundsätze der kommunalen Planung und der Ausrichtung der Verwaltung mit all ihren Abteilungen intensiv diskutieren. Mein Credo ist immer, dass sich jeder, der diesem Kollegialorgan angehört, darin auch wiederfindet. Ich hoffe, das gelingt mir, wenn nicht immer, so doch meistens. Wir hatten noch weitaus mehr Mittelanmeldungen, die alle begründet waren. Doch wir haben uns zum Ziel gesetzt, einen ordnungsgemäßen Haushalt aufzustellen, der den Ansprüchen der Bürger und der rechtlichen Vorgaben gerecht wird. Vor allem aber wollten wir eine Erhöhung der Grundsteuern vermeiden. Das ist uns gelungen und darauf sind wir durchaus stolz. Die Erhöhungen in den angesprochenen Bereichen halten wir für vertretbar und hoffen auch hier auf Ihre Zustimmung.

Ich wünsche Ihnen intensive und konstruktive Beratungen des Haushaltes und eventuell gelingt es uns ja auch wieder, den Haushalt einstimmig zu beschließen.

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