„Richtige Antworten auf die entscheidenden Fragen“

Bürgermeister Michael Göllner legte in der letzten Sitzung des Jahres der Gemeindevertretung den Entwurf  des Haushaltes 2015 vor. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen. Abschließend entschieden wird über den Haushaltsplan voraussichtlich Anfang Februar.

Der Bürgermeister erläuterte und begründete den Haushalts-Entwurf in einer Einbringungsrede, die er uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat. Wir dokumentieren sie im Folgenden:

 

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

eines der großen Themen, die zumindest die kommunale Öffentlichkeit in den letzten Wochen beherrscht hat und sicherlich noch lange beherrschen wird, ist das Thema der kommunalen Finanzen und damit verbunden der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs. Sicherlich kein Wunder, dass auch der Haushalt der Gemeinde Hammersbach davon berührt ist. In den letzten Jahren gibt es bei den Kommunalfinanzen – und dabei spielt es keine Rolle, wie die Komme jeweils regiert ist – einige rote Linien.

Seit 2009, also dem Jahr der großen Wirtschafts- und Finanzkrise sind die Kassenkredite in Folge von defizitären Haushalten nahezu explodiert. Gleichfalls explodiert sind in den letzten Jahren die kommunalen Steuern, insbesondere die Grundsteuer B. Die Ausgaben der Kommunen, insbesondere die Personalausgaben befinden sich ebenfalls im Steigflug.

Machen also die Kommunen alles falsch?

Werden überall jeweils die unfähigsten Politiker in den Kommunen gewählt?

Oder gibt es eventuell systembedingte Ursachen?

Ich komme darauf zu sprechen.

Konkret zu den Zahlen unseres Haushaltes: der Plan sieht im Gesamtergebnis ein Defizit von noch 375.878 € vor. Gegenüber dem Plan für das laufende Jahr ergibt sich somit eine Defizitverringerung von rund 231.000 €. Damit nähern wir wieder dem an, was eigentlich der Normalfall sein sollte, nämlich einem ausgeglichenen Haushalt. Hält der Konjunkturpfad wie vorausgesagt an, sollte uns der Haushaltsausgleich spätestens im Jahr 2016 wieder gelingen. Bis dahin erhoffen wir uns dann auch noch weitere Einnahmeverbesserungen durch unser interkommunales Gewerbegebiet.

Der Landesgesetzgeber fordert fortwährend von den Kommunen, die sogenannten Einnahmepotenziale zu erhöhen. Hier sind wir meines Erachtens bald am Ende angekommen. Die Gebührenhaushalte sind mit Ausnahme der Kindergartengebühren kostendeckend. In seinem letzten Erlass hat der Innenminister von den defizitären Kommunen in unserer Größenklasse eine Erhöhung der Grundsteuer auf 359 Punkte gefordert. Wir schlagen vor auf den Hebesatz von 365 zu gehen, das ist etwas mehr als der geforderte Hebesatz, entspricht aber dem geplanten Nivellierungshebesatz, den der Finanzminister bei seinen Neuberechnungen des KFA voraussetzt. Insofern sollten wir diese letzten 6 Punkte Hebesatz auch noch nachvollziehen.

Die Grundsteuer A soll nach unseren Plänen gleichbleiben, hier gilt es zu beachten, dass bei dem geringen Aufkommen der Ertrag und der Aufwand einer Hebesatzerhöhung im Verhältnis bleiben sollten. Angekündigt im Konsolidierungsprogramm war die Hebesatzerhöhung der Gewerbesteuer auf 370 Punkte in diesem Jahr. Dies ist dementsprechend so eingeplant, wobei die Gewerbesteuer nach wie vor eine der großen Unbekannten im Haushalt ist.

Somit ist bei den direkt beeinflussbaren Einnahmeposten kaum noch Handlungsspielraum vorhanden. Dies gilt aber im Gegenzug auch für die Ausgaben. Dass unsere Konsolidierung im Wesentlichen nur über höhere Erträge geht, zeigt sich dadurch, dass die Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um rund 430.000 € ansteigt. Die Summe der Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit aber nur um rund 158.000 € steigt. Von dieser Steigerung, die die Personalkostensteigerungen und sonstigen Preissteigerungen enthält, entfällt alleine auf die Umlagenverpflichtungen ein Mehr von rund 50.000 €. Bedenkt man noch, dass die Personalkosten um rund 145.000 € steigen, verdeutlicht das, dass hier tatsächlich kein Spielraum mehr für weitere Ausgabenkürzungen vorhanden ist.

Schauen wir uns die Personalkosten näher an, zeigt sich, dass wir im Kindergartenbereich eine Steigerung von fast 100.000 € haben. Davon sind allerdings 25.000 € durch weitere Integrationsmaßnahmen, die ja als Personalkosten gegengedeckt sind, verursacht. Die ursprünglichen Prognosen im Kindergartenbereich haben uns mal davon ausgehen lassen, dass es hier zu Personalkosteneinsparungen kommen könnte, weil ja angeblich die Kinderzahlen abnehmen.

Die Realität bei uns sieht anders aus. Wir haben permanent stabile Kinderzahlen im Kindergartenbereich. Im U 3-Bereich haben wir mit den nun 36 Plätzen eine stetige 100 %-Auslastung.

Wir haben nur noch zwei Hortgruppen, der übrige Bedarf wird durch die Betreuung an der Astrid-Lindgren-Schule gedeckt. Bei den 3 bis 6-Jährigen haben wir 7 ausgelastete Gruppen. Wobei hier wiederum im nächsten Jahr mit 9 Integrationsmaßnahmen zu rechnen ist. Die zusätzlichen Personalkosten werden zwar bezuschusst, aber die Reduzierung der Gruppenstärke lässt weiterhin keine Reduzierung um eine Gruppe zu.

Die Kinderbetreuung ist der Bereich, auf den wir in Bezug auf die Leistung, die wir hier für die Familien erbringen, sehr stolz sind. Ich bin überzeugt, dass wir sowohl qualitativ wie auch quantitativ ein hervorragendes Angebot haben.

Wir haben Öffnungszeiten von 7 – 18 Uhr an 5 Tagen in der Woche und (mit Ausnahme der U 3-Betreuung) ohne die in fast allen Gemeinden obligatorischen Schließzeiten in den Ferien. Aber wir müssen uns bewusst sein, dass dieses Angebot Geld kostet. Organisatorisch wäre es einfacher, wenn wir Hort und Kindergarten in den Ferien 3 Wochen schließen würden, wenn wir das Ganztagsangebot bis 16.00 oder 17.00 Uhr beschränken und wenn wir nur wenige Ganztagsplätze anbieten würden.

Damit würden wir formal den gesetzlichen Auftrag erfüllen und könnten auch Geld sparen. Doch ich glaube nicht, dass wir den gesellschaftlichen Auftrag erfüllen würden. Ich bin davon überzeugt, dass wir darin hier im Hause einen großen Konsens haben. Trotzdem müssen wir uns auch der Kosten in diesem Bereich bewusst sein.

Alleine die U 3-Betreuung bringt uns ein Jahresergebnis von – 326.000 €. Dem steht fast unser ganzes Defizit entgegen. Ein Aufgabe, die wir erst seit 2011 haben. Ich erinnere daran, dass die Finanzkrise mit dem Einbruch der öffentlichen Finanzen in allen Bereichen 2009 war. 2011 kam dann noch die Kürzung im KFA dazu. Und unter diesen Umständen müssen wir finanziell diese Aufgabe so nebenbei noch zusätzlich erledigen.

Betrachten wir uns in allen drei Einrichtungen die Gesamtkosten, so liegen wir bei Gesamtausgaben von etwas mehr als 2 Millionen €. Dem gegenüber stehen Einnahmen von etwa 765.000 €. Also ein Delta von rund 1,25 Millionen €, das die Gemeinde zu tragen hat. Rund 340.000 € erwarten wir an Gebühren durch die Eltern. An öffentlichen Zuweisungen erwarten wir 420.000 €.

Gab es früher mal die Idee der jeweiligen Drittelfinanzierung oder die Idee der Regelung 20 Prozent Eltern, 40 % Land, 40 % Kommune, sind wir heute davon weit entfernt und es verdeutlicht, wo unsere strukturelle Unterfinanzierung steckt.

Wenn nun bei der bedarfsweisen Berechnung des kommunalen Finanzausgleiches über das Land hinweg die Ausgaben der Kommunen miteinander verglichen werden, werden wir dieses Problem nicht in den Griff bekommen. Denn dann sind die Kommunen im Ballungsraum oder am Rande des Ballungsraumes immer unterfinanziert. Dies ist in der kommunalen Familie nicht modern zu sagen, da meist auf die besonderen Belastungen der ländlichen Kommunen durch den demographischen Wandel verwiesen wird. Das ist zum Teil sicher richtig, ist aber eher ein Problem der Gebühren und Beiträge.

Ich möchte das kurz verdeutlichen: Im letzten Kindertagesstätten Bericht des MKK ist zu lesen, das die Vollzeitstellen im Kindertagesstätten Bereich im MKK von 2008 bis 2013 um etwa 30 % gestiegen sind!

Dabei entfällt der Großteil der Ganztagesbetreuung, der Schulkinderbetreuung und auch der U 3-Betreuung auf den westlichen Teil des Kreises. Das heißt ganz konkret, im Verdichtungsraum besteht eine konstant hohe Nachfrage nach Ganztagsplätzen bei konstanten Kinderzahlen.

Wenn nun also über das Land hinweg lediglich Kosten der Kommunen in einzelnen Bereichen verglichen werden, ohne die Strukturen zu berücksichtigen, wird dies eventuell dem Urteil des Staatsgerichtshofes von Thüringen entsprechen, aber nicht 137 Absatz 5 der Hessischen Verfassung gerecht werden.

Diese Überlegungen an unserem konkreten Fall, der sehr beispielhaft ist, zeigen die strukturellen Probleme der Kommunen, ohne die Debatte um die Neuordnung des KFA hier an dieser Stelle grundsätzlich zu führen.

Dies werden wir im Sinne der Kommunen parteiübergreifend an anderer Stelle tun. Erst heute ging ja durch die Nachrichten, dass der Landkreis Bergstraße einstimmig beschlossen hat zu klagen, falls die Pläne so Bestand haben. Wir sollten hier keine neuerliche Stellvertreter-Debatte für den Landtag führen. Allerdings möchte ich erwähnen, dass es einen schon verwundert, dass sich der Finanzminister höhnisch über die Bürgermeister im MKK auslässt, weil sie versucht haben wie zivilisierte Mitteleuropäer friedlich und sachlich mit ihm zu diskutieren.

Nun eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Zahlen:

Die Summe unserer laufenden Erträge beträgt 8.414.117 € und setzt sich wie folgt zusammen:

Privatrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 179.940 €, das sind im wesentlichen Mieten und Holzerlöse.

Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte, also die Gebühreneinnahmen, betragen 1.831.191 €

Kostenersatzleistungen und -erstattungen, das sind vor allem Mietnebenkosten oder Erstattungen des Abwasserverbandes, ergeben 140.950 €

Steuern und steuerähnliche Erträge aus gesetzlichen Umlagen werden in Höhe von 4.302.730 € geplant.

Wesentliche Posten sind hier die Einkommenssteueranteile in Höhe von 2,68 Millionen €, Grundsteuern A und B mit 662.000 €, wobei der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt, der Hebesatz der Grundsteuer B auf 365 festgelegt werden soll. Und die Gewerbesteuer in Höhe von 873.000 € bei dem erwähnten Hebesatz von 370 Punkten.

Die Einzahlungen aus Transferleistungen sind die Leistungen nach dem Familienleistungsgesetz und Mietkostenerstattungen für Asylbewerber. In Summe sind das 210.263 €.

Die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke und allgemeine Umlagen wie Schlüsselzuweisungen, Kifög-Zuweisungen oder Erstattungen für Integrationsmaßnahmen betragen 1.147.498 €. Davon machen die Schlüsselzuweisungen 771.000 € aus.

Sonderposten, also die jährlich aufgelösten Investitionszuweisungen aus Investitionsbeiträgen oder Zuschüssen, betragen 341.305 €.

Die sonstigen ordentlichen Erträge wie Konzessionsabgaben, Auflösungen von Rückstellungen oder Erträge aus Ökopunkten betragen 224.850 €

Die Summe der ordentlichen Aufwendungen beträgt 8.585.050 €. Sie setzen sich folgendermaßen zusammen:

Personalaufwendungen in Höhe von 2.764.175 € plus Versorgungsauszahlungen in Höhe von 72.500 €.

In den Personalausgaben haben wir erstmals auch die Kosten für die Betreuung der Asylbewerber berücksichtigt.

Dies ist keine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, sondern eine nichtfinanzierte Weisungsaufgabe die wir hier erbringen. Leider ist der Bund wie auch das Land der Ansicht, dass den Kommunen hier keine Kosten entstehen.

Die eingestellten 20.000 € sind eher noch defensiv gerechnet. Überhaupt ist anzumerken, dass der Großteil dieser Integrationsarbeit von den vielen ehrenamtlichen Kräften erledigt wird. Doch natürlich braucht das Ehrenamt auch hauptamtliche Unterstützung.

Ich erlaube mir für das ganze Haus zu sprechen, wenn ich an dieser Stelle den Menschen, die sich hier einbringen, ein ganz großes Dankeschön sage!

Die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen betragen 1.612.110 €. Hierin finden sich alle Betriebskosten, viele Kosten der Gebührenhaushalte wie Deponiekosten, Müllabfuhrkosten oder unsere Waldbewirtschaftung wieder.

Die Abschreibungen betragen 792.590 €. Bei aller Kritik an der Doppik und allen systematischen Ungereimtheiten ist hierzu zu sagen, dass es natürlich nicht so ist, dass diese Abschreibungen den Haushalt komplett belasten. Denn den Abschreibungen stehen ja auch in den Gebührenhaushalten entsprechende Einnahmen gegenüber und bei den beitragsfinanzierten oder bezuschussten Investitionen die erwähnten Sonderposten.

In den Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 60.750 € ist der höchste Betrag die Jugendarbeit mit nun noch 20.000 € gemäß unseren Konsolidierungsbeschlüssen.

Die Auszahlungen für Steuern einschließlich der Auszahlungen aus den gesetzlichen Umlageverpflichtungen betragen 3.236.308 €.

Hier finden sich die Kreisumlage mit 1,87 Millionen €, die Schulumlage mit 652.000 €, die Gewerbesteuerumlage mit 162.000 € und letztmalig die verfassungswidrige Kompensationsumlage mit 63.000 €. Dazu kommt die Umlage an den Abwasserverband, die ja durch die Abwassergebühren gedeckt ist.

Für Transferaufwendungen werden 10.000 € bereitgestellt. Dies ist für die Unterkünfte der Flüchtlinge und Asylbewerber. Diese Kosten werden im Gegensatz zu den Kosten der Betreuung allerdings im Rahmen der ortsüblichen Mietpreise erstattet.

Sonstige ordentliche Aufwendungen betragen 7.562 €. Dahinter verbergen sich KFZ- und Grundsteuern.

Das Verwaltungsergebnis schließt somit mit – 170.933 € ab.

Bereinigt durch die Finanzerträge und die Zinsen und anderen Finanzaufwendungen kommen wir zu dem ordentlichen Ergebnis von 380.678,- €.

Mit den Außerordentlichen Erträgen ergibt sich das erwähnte Jahresergebnis von – 375.878 €.

Unser Investitionsprogramm sieht neben einigen geringen Investitionen für Hardware und Möbel Rathaus, Investitionen Kindertagesstätten und U3, Spielgerät Spielplatz Borngasse, Investitionen Brandschutz, Investitionen Bauhof vor.

Den Schwerpunkt bildet der Umbau des Martin Luther Hauses.

Hier haben wir Ausgaben von 460.000,00 € geplant.

(Restmittelübertrag aus 2014 von 201.998,14 €)

Einnahmen von 163.000,00 € (Restmittelübertrag aus 2014 von 101.698,00 €).

Ein weiterer Zuschuss kommt dann noch im nächsten Jahr, so dass die Maßnahmen mit etwa 50 % bezuschusst wird.

Der Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 824.747 € setzt sich zusammen aus der Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen in Höhe von 1.247.450 €. Das sind unsere gesamten Investitionen gemäß dem Investitionsprogramm zuzüglich der Darlehensaufnahme für APZ, das ja ein durchlaufender Posten ist.

Die Auszahlung für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen beträgt 422.703 €.

Somit verbleibt ein Änderung des Zahlungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres in Höhe von 334.181 €. Dieser Betrag fehlt uns also ganz konkret.

Soviel zu den trockenen Zahlen, die sicher bei genauer Betrachtung jedem von Ihnen deutlicher werden.

Ich habe vorhin versucht, mit den grundsätzlichen Ausführungen zur Kinderbetreuung zu verdeutlichen, wo die strukturellen Probleme unseres Haushaltes liegen. Wir haben derzeit nur die Chance, aus der Krise heraus zu wachsen. Ein Heraussparen wird nicht weiter möglich sein, wenn wir unsere Gemeinde im Wettbewerb in der Region weiter stark halten wollen.

Nur wenn wir attraktiv sind, werden wir im Wettbewerb um Einwohner und Steuerzahler bestehen können. Hierzu zählen neben einem, den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechenden Leistungsangebot der Kommune, auch kluge Investitionen, die dies ergänzen.

Priorität Nr. 1 ist hierbei die Kinderbetreuung.

Investitionen stehen hier derzeit keine Wesentlichen an. Unsere drei Einrichtungen können sich sehen lassen und den Wasserschaden in der Kinderburg haben wir auch gut überstanden.

Nächste Priorität ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dies wird insbesondere durch die Feuerwehr gewährleistet, die in den vergangen Jahren den Schwerpunkt unserer Investitionen gebildet hat. Dies waren in meinen Augen kluge und nachhaltige Investitionen. Insbesondere auch im Hinblick auf neue Aufgaben, wie die Sicherheit in unserem Interkommunalen Gewerbegebiet. In diesem Jahr stehen nun noch mal Investitionen beim Brandschutz in Höhe von 48.000 € für die Ausrüstung unserer Fahrzeuge mit Digitalfunk an. Dem stehen auch Zuschüsse in Höhe von 7.000,– € gegenüber.

Die nächste Priorität ist die Förderung des Ehrenamtes, der Vereine, des Sports und des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Hier liegt Dank der Dorferneuerung im nächsten Jahr unser großer Investitionsschwerpunkt. Wir gehen an die Umsetzung des Umbaus des Martin-Luther-Hauses zur Allgemeinen und zur Seniorenbegegnungsstätte. Die Fördergelder stehen bereit und wir selbst haben die entsprechenden Komplementärmittel im Haushalt eingestellt. Hinzu kommen die Einnahmen aus dem Verkauf des Feuerwehrhauses in Marköbel. Dies sind die ersten beiden Raten in Höhe von 60.000,– €.

Wir planen Investitionen für das Martin-Luther Haus von 460.000 € und erwarten Zuschüsse in Höhe von 163.000.

Im Bereich der Daseinsvorsorge planen wir im Bereich der Wasserversorgung mit den Restmitteln des laufenden Jahres auszukommen.

Unser Senioren-Projekt als weiterer zentraler Bestandteil der Dorferneuerung und der Gestaltung des Ortskerns von Marköbel geht außerhalb unseres Haushaltes weiter. Das APZ wird unmittelbar nach den Abbrucharbeiten, die wir in der nächsten Woche vergeben werden, mit dem Bau der Senioren-Dependance beginnen. Ebenso soll mit dem Bau der Wohnungen für das betreute Wohnen begonnen werden.

Insgesamt planen wir für die Investitionen eine Kreditaufnahme von rund 305.000 € ein und dem gegenüber steht ein Tilgung von 422.000 €.

Im Haushaltsplan ist dies durch die abgebildete Aufnahme für das APZ und die entsprechende Rückzahlung nicht übersichtlicher darzustellen.

Insofern erfüllen wir die aufsichtsrechtliche Vorgabe, unter der Netto-Neuverschuldung zu bleiben.
Der hier vorliegende Haushalt hat die große Schwäche, dass er nach wie vor nicht ausgeglichen ist.

Er hat die Stärke, dass er die richtigen Prioritäten setzt. Dass er die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde im Zusammenspiel mit unseren Zweckverbänden und den anderen Partnern wie dem APZ, dem privaten Investor in der Hauptstraße, dem Sozialministerium und dem Main-Kinzig-Kreis weiter nach vorne bringt.

Der Haushalt erfüllt die Vorgaben der Finanzaufsicht bezüglich der Haushaltskonsolidierung und der Netto-Neuverschuldung.

Der Haushalt leidet darunter, dass er den Vorgaben folgen muss und die Grundsteuer weiter nach oben treibt, was die Bürger direkt belastet.

Wenig Hoffnung habe ich, dass durch den neuen KFA entscheidende Verbesserungen bei den kommunalen Finanzen erzielt werden. Parteiübergreifend macht die kommunale Familie deutlich, dass zumindest die untere Ebene nicht ausreichend finanziert ist.

Ich bin überzeugt, dass der Ihnen heute vorgelegte Haushalt unter den vorhandenen Rahmenbedingungen in wesentlichen Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge die richtigen Antworten auf die entscheidenden Fragen der Zukunft gibt.

Abschließend möchte ich mich bei allen Mitarbeitern sowie den Mitgliedern des Gemeindevorstandes für die engagierte und konstruktive Mitarbeit bei der Erstellung dieses Haushaltes danken. Uns allen wünsche ich engagierte, konstruktive und sachliche Beratungen zu dem vorliegenden Entwurfes des Haushaltsplanes für das Jahr 2015.

Print Friendly, PDF & Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner