Stellungnahme der Bürgermeisterin zur Presseerklärung der CDU vom 08.05.2000

Die Darstellung der CDU im Hanauer Anzeiger erweckt den Eindruck, als sei die europaweite Ausschreibung der Abfallabfuhr und die Angebotsauswertung im Gemeindevorstand nicht ordnungsgemäß erfolgt (,,durch die SPD gefiltert").

Dagegen wird sachlich richtig gestellt:

Die Ausschreibung der Abfallabfuhr war nach Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), welches in § 30 die Ausschreibungspflicht enthält, zwingend erforderlich. Sie steht nicht im Zusammenhang mit der Kündigung der Verträge mit dem Entsorger. Die Kündigung erfolgt zwingend aus der Verpflichtung zur sparsamen Haushaltsführung und Ausschreibungspflicht.

Die SPD hat auf das Ausschreibungsergebnis keinerlei Einfluß genommen. Vielmehr hat sich die Gemeinde eines Büros bedient, das der Gemeinde ausdrücklich als ein unabhängiges Fachbüro empfohlen wurde. Dieses Büro hat die Ausschreibungsergebnisse dem Gemeindevorstand unter Beisein auch des CDU-Vertreters dargestellt. Insbesondere gegenüber diesem wurden die Ausschreibungsergebnisse vom ausschreibenden Büro ausführlich dargestellt und erläutert. Der Vorwurf der Filterung von Ausschreibungsergebnissen ist gegenstandslos, da die Angebotsauswertung das Fachbüro vorgenommen hat.

In den Ausschreibungsunterlagen ist fixiert, daß künftig die Abfälle nach Hanau in die Thermoselect-Anlage zu verbringen sind. Weiter ist in den Vertragsunterlagen mit dem Entsorger festgehalten, daß bei einer gravierenden Änderung in der Entsorgung der Vertrag gekündigt werden kann (Sonderkündigungsrecht). Eine Anpassungsklausel mit dem Entsorger ist im Vertrag enthalten. Die Forderungen der CDU entbehren der Grundlage, da sie erfüllt sind.

Nach Vergaberecht ist die Vergabe eine originäre Aufgabe des Gemeindevorstandes und es ist dem Bieter der Zuschlag zu erteilen, dessen Angebot das wirtschaiflichste ist. Somit darf nur das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis den Zuschlag erhalten. Die Angebotsalternativen der anderen Firmen (insgesamt 6 Angebote) waren alle deutlich teurer als das Angebot, das den Zuschlag erhalten hat. Somit ist richtigzustellen, daß Angebotsalternativen sehr wohl vorhanden, diese jedoch nicht annehmbar waren und keine Reduzierung der Gebühren zur Folge gehabt hätten.

Das konkrete Ergebnis der Ausschreibung ist:

·        Das günstigste Angebot wurde beauftragt.

·        Die Müllgebühren werden gesenkt. Somit ist die Gemeinde ihrer Verpflichtung zur sparsamen Haushaltsführung nach bestehendem Recht nachgekommen. 

·        Der Gemeindevorstand schlägt eine Anpassung an eine neue Technik vor. Der Gemeindevertretung liegen dazu verschiedene Berechnungsmodelle vor. Die neue Technik bedeutet - neben höherer Wirtschaftlichkeit - daß die Arbeitsplätze des Sammelpersonals humaner gestaltet sind. Die positiven Erfahrungen mit diesem Sammelsystem in den Nachbargemeinden Schöneck und Limeshain haben uns zusätzlich veranlaßt, dieses System zu wählen.

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