Gemeindevertretung wehrt sich gegen Kulturzwangsverband

 

Einstimmig hat in der Sitzung am 20.09.2005 die Gemeindevertretung eine von der SPD-Fraktion vorgelegte Resolution gegen den von der Landesregierung geplanten Kulturzwangsverband beschlossen. Die Gemeindevertreter waren sich einig, dass dieser Angriff auf die kommunalen Finanzen nicht hingenommen werden kann.

 

Die Resolution im Wortlaut:

Antrag:

 

Die Gemeindevertretung spricht sich gegen den von Ministerpräsident Roland Koch und der hessischen Landesregierung angestrebten Zwangsverband „Kulturregion Frankfurt - Rhein Main“ aus.

Die Gemeindevertretung lehnt es ab, den von dem Auftragsgutachter Pfäffli für die Landesregierung ermittelten Betrag in Höhe von 204.000 € an den Kulturzwangsverband zu zahlen.

Die Gemeindevertretung stellt fest, dass durch die Planung der Landesregierung zur Zwangsbildung eines Zweckverbandes „Kulturregion Frankfurt - Rhein Main“ der Gemeinde Hammersbach der Betrag in Höhe von 204.000 € zur Finanzierung gemeindlicher Vereinsprojekte und sozialer Einrichtungen sowie zum Ausgleich des gemeindlichen Haushalts fehlen würde.
 

Zur Abwehr dieses Eingriffs in die Selbstverwaltungsrechte der Gemeinde  Hammersbach hat der Gemeindevorstand bereits gegen die Dringlichkeitserklärung der hessischen Landesregierung vom 11. Juli 2005 innerhalb der gem. § 6 Abs. 2, Satz 1 BallRG vorgesehenen Frist von zwei Monaten Einwendungen erhoben. Dies wird von der Gemeindevertretung ausdrücklich begrüßt und unterstützt.
 

Der Gemeindevorstand wird gebeten, zur Abwendung des von Ministerpräsident Roland Koch angedrohten Zweckverbandes „Kulturregion Frankfurt - Rhein Main“ eine Klage gegen die Dringlichkeitserklärung prüfen zu lassen.
 

Der Gemeindevorstand wird weiterhin gebeten, eine Klage gegen die von Ministerpräsident Koch angekündigten Rechtsverordnung zur Schaffung eines Zwangsverbandes „Kulturregion Frankfurt - Rhein Main“ vorzubereiten.

Die Gemeindevertretung fordert von der hessischen Landesregierung, dass sich das Land Hessen entsprechend der Feststellung der von ihr beauftragten Gutachter in einem deutlich größerem Umfang als bisher an den Kosten der Kulturförderung in der Ballungsraumregion beteiligt.

 

Begründung:

 

Sowohl die Dringlichkeitserklärung vom 11. Juli 2005 als auch die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung verfügte Einbindung der Gemeinde Hammersbach in einen kulturellen Zwangsverband nach § 6 BallRG stellen einen verfassungswidrigen Eingriff in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung dar.
 

Gegenwärtig wendet unsere Gemeinde für soziale und kulturelle Projekte, wie z. B. die Vereinsförderung , den Zuschuss für die Betreuende Grundschule, Projekte der familienfreundlichen Kommune, das Kompass-Programm zur Förderung von Ausbildungsplätzen, die kommunale Seniorenarbeit, Ferienspiele und Ferienfreizeiten, die Pflege der Spielplätze und für die Beteiligung am ÖPNV etwa 86.000,-- € auf. Diese - und weitere - Mittel müssten wir nach dem Willen des Ministerpräsidenten und der hessischen Landesregierung künftig gänzlich als Beitrag zu unserer Zwangsmitgliedschaft im Zweckverband „Kulturregion Frankfurt - Rhein Main“ verwenden.

 

Ein solcher Kulturzwangsverband stellt damit einen unverantwortlichen, nicht hinnehmbaren Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar, der unsere Gemeinde in ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit unverhältnismäßig beschneidet und sie dazu zwingt, kommunale Projekte zu reduzieren oder aufzugeben, um eine neue von der Landesregierung per Rechtsverordnung konstruierte Pflichtaufgabe zu finanzieren. Dadurch werden aber das Gemeinwesen und die allgemeine Daseinsvorsorge in unserer Gemeinde nachhaltig beeinträchtigt.

 

Dies gilt umso mehr, als dass Ministerpräsident Koch keinerlei finanzielle Ausgleichszahlungen des Landes im Rahmen der Konnexitätsbestimmungen an unsere Kommune zugesichert hat.

 

Dieser Angriff der hessischen Landesregierung auf die kommunale Selbstverwaltung ist daher unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen.

 

Dies gilt umso mehr, da nicht einzusehen ist, warum das Land Hessen zwar Kultureinrichtungen anderer Städte wie Gießen, Darmstadt, Kassel u. a. fördert, aber die Finanzierung der Kulturangebote der Stadt Frankfurt nun auf unsere Gemeinde und das übrige Ballungsraumgebiet abgewälzt werden soll.

 

Die Gemeindevertretung hält es daher für erforderlich, dass dem rechtswidrigen Vorgehen der Landesregierung juristisch und politisch entgegen getreten wird.

 

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