Verzögerung vermeiden!

In einer parlamentarischen Anfrage erkundigt sich der Landtagsabgeordnete Lothar Klemm (SPD) erneut nach dem Stand im Verfahren zum Bau der Anschlussstelle Hammersbach. Die Landesregierung hatte eine Fertigstellung des Vorentwurfs für das zweite Halbjahr 2000 in Aussicht gestellt. Im Anschluss daran sollte der Vorentwurf dem Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen zur Genehmigung vorgelegt werden. „Erst dann kann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und mit dem Bau der Anschlussstelle begonnen werden“, so Klemm.

Der Politiker befürchtet, dass ein weiteres Jahr ohne nennenswerte Fortschritte verstreichen könnte. ,,Bereits im Herbst 1998 wurde mit den Vorbereitungen für die Planfeststellung begonnen. Es ist mir unverständlich, warum diese fast zwei Jahre später immer noch nicht beendet sind. Gemäß den vorliegenden Gutachten und dem am 19. August 1998 abgeschlossenen Raumordnungsverfahren sehen die Experten keine besonderen Hindernisse für den Bau der Anschlussstelle" , erklärt Klemm.

Schon seit langem würden - so Klemm - die anliegenden Gemeinden Altenstadt, Limeshain und Hammersbach einen zusätzlichen Autobahnanschluss an die A 45 bei Hammersbach fordern. Dieser solle die Ortslagen vom Durchgangsverkehr befreien und die hoffnungslos überlasteten Anschlussstellen Altenstadt und Langenselbold entlasten. Auch der illegalen, von den Behörden geduldeten Nutzung der Tank- und Rastanlage Langen-Bergheim als Autobahnzufahrt soll damit ein Ende gesetzt werden. „Rund 8500 Kraftfahrzeuge könnten täglich über den Anschluss Hammersbach auf die Autobahn gelangen.“

Für den Bau der Anschlussstelle Hammersbach sprechen nach Ansicht Klemms auch wirtschaftliche Gründe. „Mit der geplanten Auf- und Abfahrt können die Gewerbegebiete der Anliegergemeinden auf wesentlich kürzerem und schnellerem Weg erreicht werden“ erläutert der Landtagsabgeordnete.

Er möchte von der Landesregierung wissen, wie weit die Planungen für den Autobahnanschluss Hammersbach sind, ob der Vorentwurf bereits fertig gestellt und dem Bundesministerium zur Genehmigung vorgelegt wurde. „Wann kann mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gerechnet werden“ fragte Klemm. Eine weitere Verzögerung könne nicht länger hingenommen werden

zurück