SPD forciert Betreuung für unter drei jährige Kinder

Die Hammersbacher SPD hat am Rande der letzten Gemeindevertretersitzung einen Antrag vorgelegt, mit dem der Gemeindevorstand gebeten wird, ein Konzept zum Ausbau der Betreuung für unter dreijährige Kinder in der Kindertagesstätte zu erarbeiten.

Zur Begründung ihres Antrages beziehen sich die Sozialdemokraten zunächst auf die aktuellen Beschlüsse des deutschen Bundestages. Am 26. September 2008 hat der Bundestag das Kinderförderungsgesetz in 2. und 3. Lesung beschlossen. Damit wurde der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag ab dem 1. August 2013 festgeschrieben.

Mit dem Rechtsanspruch soll sichergestellt werden, dass ein Betreuungsangebot für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung steht. Bis 2013 soll die Anzahl der Kita-Plätze bundesweit auf 750.000 erhöht werden.

Der Bund beteiligt sich an den Investitionen in neue Kitas und auch dauerhaft an den Betriebskosten. Damit ist den Kommunen wirklich geholfen. Für den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote stellt der Bund bis 2013 insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass in den Jahren 2008 bis 2013 2,15 Milliarden für Investitionen verwendet werden. Von 2009 bis 2013 beteiligt sich der Bund mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro, aufwachsend über einen Festbetrag bei der Umsatzsteuerbeteiligung zugunsten der Länder, an den zusätzlich entstehenden Betriebsausgaben. Auch nach 2013 sollen den Kommunen zur Unterstützung der Finanzierung der Betriebskosten jährlich 770 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die SPD verweist dann auf die erheblichen Anstrengungen, die in den vergangenen Jahren in Hammersbach zur weiteren Verbesserung des Kita-Angebotes unternommen wurden. So wurde die Betreuungszeit von 7.00 - 18.00 Uhr ausgeweitet, obligatorische Ferienblöcke wurden abgeschafft und ein individuelles, flexibles Stundenbuchungssystem wurde eingeführt. Die Vollversorgung im Kindergartenbereich ist seit längerem gesichert und das Platzangebot im Hortbereich wurde verdreifacht. Damit wird ermöglicht, dass gemeinsam mit der betreuenden Grundschule möglichst allen Nachfragen nach einer Betreuung über die Schulzeit hinaus nachgekommen werden kann.

„Auf dieser beeindruckenden Bilanz kann man aufbauen“, so schreiben die Sozialdemokraten, „jetzt steht die Umsetzung der Betreuung U 3 an. Hierzu ist es notwendig, ein Konzept zu entwickeln, das im qualitativen Bereich die Ansprüche umsetzt, die sich aus dem Hessischen Bildungsplan ergeben. Für den quantitativen Bereich müssen die benötigten Platzzahlen prognostiziert werden, um darauf aufbauend ein Raumkonzept für diese neue Betreuungsform zu entwickeln und fristgerecht die notwendigen Förderanträge einzureichen.“

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