„Auf der großen Burg" soll mehr passieren - SPD-Antrag zum Flächennutzungsplan Im Zuge der Beratungen über den Flächennutzungsplan drängt die SPD-Fraktion auf deutliche Prioritätensetzungen. Die Planungen bezüglich des Gewerbe- und Mischgebietes in Langen-Bergheim und die begründete Aussicht auf den Bau der Autobahnanschlussstelle Hammersbach verlangen nach Auffassung der Sozialdemokraten auch neue Impulse für die Wohnbebauung in Hammersbach. Dazu hat die SPD jetzt einen Antrag zur Beratung vorgelegt:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt,
1.
im Flächennutzungsplan das Wohngebiet „Auf der großen Burg“ im
Ortsteil Marköbel zu erweitern und einen Aufstellungsbeschluss
vorzubereiten. Das Wohngebiet soll bis zur westlichen Bebauungsgrenze des
Ortsteils Marköbel verlängert und bis zum Obermühlen-Weg verbreitert werden.
Ausgleichs- und Freiflächen sind dabei innerhalb der so umrissenen Fläche
nach Norden hin vorzusehen. 2.
für das im FNP vorgesehene Gewerbe-/Mischgebiet „Am Lachbach“ im
Ortsteil Langen-Bergheim einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten und
parallel hierzu eine regionalplanerische Anfrage bzw. einen
Abweichungsantrag zu stellen.
3.
für die unter 1. und 2. genannten Flächen geeignete Ausgleichsflächen
anzukaufen, um so das Öko-Punkte-Konto der Gemeinde im nötigen Umfang zu
erweitern. Dabei soll die Prioritätenliste des beschlossenen
Landschaftsplans Beachtung finden.
Begründung:
Die Gemeinde Hammersbach erhält durch den in
absehbarer Zeit zu erwartenden Autobahnanschluss in Langen-Bergheim
hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten. Da die Funktionen „Wohnen“ und
„Arbeiten“ aus regionalplanerischen Gründen ortsnah geregelt werden sollten,
ist es unseres Erachtens sinnvoll, sowohl das Gewerbegebiet als auch ein
Wohngebiet parallel auszuweisen. Den Gewerbetreibenden und den Beschäftigten
wird damit eine Ansiedlungsmöglichkeit in der Gemeinde geboten.
Das Gewerbegebiet „Am Lachbach“ und das
Wohngebiet „Auf der großen Burg“ (in allerdings unzureichender Größe) sind
bereits im Entwurf des Flächennutzungsplans enthalten, der sich zur Zeit in
der behördlichen Abstimmung befindet. Zur Beschleunigung des Verfahrens
sollten unmittelbar nach Vorlage der behördlichen Stellungnahmen und der
Beratung in den gemeindlichen Gremien die Bauleitplanverfahren begonnen
werden. Da das Gewerbegebiet noch nicht im Regionalplan 2000 enthalten ist,
ist eine entsprechende Anfrage bzw. ein Abweichungsantrag beim
Regierungspräsidium in Darmstadt zu stellen. Baugebiete stellen naturschutzrechtlich einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Solche Eingriffe müssen ausgeglichen werden. Um nicht unter zeitlichen Verhandlungsdruck zu geraten, sollten vorbereitend ausreichende Flächen durch rechtzeitigen Ankauf (Nutzung des Vorkaufsrechts) erworben werden. |