Bürgermeister Göllner legt den Haushalt 2016 vor

Bürgermeister Michael Göllner legte Anfang November der Gemeindevertretung fristgerecht den Entwurf des Haushaltes 2016 vor. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen. Abschließend entschieden wird über den Haushaltsplan am 8. Dezember.

Der Bürgermeister erläuterte und begründete in seiner Einbringungsrede ausführlich den Haushalts-Entwurf vor dem fatalen Hintergrund des neuen Kommunalen Finanzausgleichs. Eine gute Zusammenfassung bietet der Bericht des Hanauer Anzeigers vom 5.11.2015, den wir hier zur Verfügung stellen.

Für alle, die es genauer wissen wollen, dokumentieren wir den Wortlaut der Ausführungen des Bürgermeisters, die er uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat, im Folgenden:

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich stelle Ihnen heute den Haushalt für das Jahr 2016 vor. Es ist der erste Haushalt vor dem Hintergrund des neuen KFA. Das hat eigentlich die Erwartung genährt, dass mit einer sparsamen Haushaltsführung die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen wäre – nämlich den Haushalt ausgeglichen zu gestalten.

Es gab ja nach dem Alsfeld-Urteil die Erwartung, dass ein Finanzausgleich geschaffen wird, der dafür sorgen sollte, die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen in ganz Hessen zu beenden. Für die Kommunen war dabei immer klar, dass sie ihren Teil beitragen müssen. Das heißt Ausschöpfen der eigenen Einnahmemöglichkeiten im verträglichen Rahmen, vor allem im Bereich der Gebührenhaushalte. Klar war aber auch, dass die Basis steigende allgemeine Steuerzuweisungen sein müssen. Und dass eine sparsame Haushaltsführung notwendig ist.

Die Städte und Gemeinden wollten nichts weiter als einen KFA, der es zulässt, die Ihnen zugewiesenen Pflichtaufgaben finanzieren zu können und der auch für freiwillige Leistungen Raum lässt. So sieht es ja die Hessische Verfassung vor.

Da der nun vorliegende Entwurf des Haushalts, der intensiv in der Verwaltung und im Vorstand diskutiert wurde, nicht nur nicht ausgeglichen ist, sondern auch die Konsolidierungsziele, die wir formuliert haben, verfehlt, stellt sich die Frage, ob wir im Vorstand und in der Verwaltung nicht in der Lage sind, dies zu schaffen oder ob die Festzustellung zutrifft, dass es schlicht und einfach nicht möglich ist, unter diesen Rahmenbedingungen den Haushaltsausgleich bei uns zu schaffen – außer man würde weiterhin die Grundsteuern exorbitant erhöhen, wie es explizit der Hessische Finanzmister Schäfer verlangt!

Es gab natürlich berechtigte, hohe Erwartungen an den neuen KFA.

Wobei – daran ist zu erinnern, dass es ja nicht zu einer Neuordnung kommen musste, weil man in der Politik zu der Auffassung kam, dass die Verteilung der Gelder an die Kommunen irgendwie besser, gerechter, klarer, fairer oder transparenter geregelt werden müsste. Kurz gesagt: Mehr am Bedarf orientiert.

Nein, die Neuordnung musste kommen, weil die Stadt Alsfeld vor Gericht ein Urteil gegen das Land erstritten hatte.

Und Alsfeld hat das Land auch nicht verklagt, weil die Stadt der Auffassung war, dass die Masse des KFA gerechter verteilt werden sollte, sondern weil schlicht und einfach zu wenig Geld im System war. Zu wenig Geld aus zwei Gründen:

Zum einen war die Verteilmasse dadurch gering, dass es in Folge der größten Finanz- und Wirtschaftskrise seit bestehend der Bundesrepublik zu großen Steuereinbrüchen kam und sich dies in der alten Systematik direkt auf die Schlüsselmasse niederschlug.

Zum anderen wurde in dieser Zeit auch noch die Masse des KFA um damals rund 350 Millionen Euro nachhaltig gekürzt. Übrigens gekürzt mit einer Argumentation, von der der damals verantwortliche Beamte im Finanzministerium später zugegeben hat, dass die Argumente so gar nicht stimmten.

Das dann folgende Urteil hat ausgesagt, dass das Gericht nicht in der Lage sei, die Auskömmlichkeit des KFA zu beurteilen, weil es hierzu gar keine Bedarfsberechnung gebe. (Es gab auch noch nie Berechnungen dazu – es wurde aber auch noch nie dagegen geklagt!)

Das Urteil hat weiterhin festgestellt, dass die neu hinzugekommene Kompensationsumlage definitiv verfassungswidrig war.

Das Urteil hat außerdem bestätigt, die Kommunen müssten so finanziert werden, dass zum einen die Pflichtaufgaben zu finanzieren sind und zum anderen auch Raum für freiwillige Leistungen bleiben müsse.

Daraufhin hatte der Gesetzgeber drei Jahre Zeit, das alte System fortzuführen und in dieser Zeit einen KFA zu kreieren, der den Vorgaben der Verfassung entsprechen sollte.

Es war also eigentlich viel Zeit, eine nachhaltige und zukunftsfähige Veränderung der Finanzierung der kommunalen Aufgaben zu gewährleisten.

Was ist aber in dieser Zeit passiert?

Relativ früh wurde klar, dass nicht das Ergebnis angestrebt wurde, die Kommunen tatsächlich und objektiv auskömmlich zu finanzieren. Die Neuordnung lief objektiv darauf hinaus, eine Methodik zu wählen, die als Bedarfsermittlung verfassungskonform sein könnte, ohne mehr Geld in das System zu geben.

Dazu hat man zwei Wege genommen.

Auf der einen Seite hat man die sogenannten Nivellierungssätze der Realsteuern kräftig angehoben. Das heißt, man hat die Kommunen zu Steuererhöhungen gezwungen, die dann natürlich die Finanzkraft der Kommunen schon mal per se erhöht haben.

Mit allen Auswirkungen, auf die dann folgende Umlagelogik – die uns wieder in Form der Kreis- und Schulumlage einholt.

Zur Bedarfsermittlung hat man dann das sogenannte Korridor-System gewählt. Dieses Verfahren wurde in Thüringen als verfassungskonform eingestuft. Nun wissen wir ja, dass Thüringen nicht in Hessen liegt. Aber der Verdacht, dass auch der Staatsgerichtshof in Hessen zumindest die Systematik als OK bezeichnet, liegt durchaus nahe.

Für uns Kommunen ist aber die Systematik von eher zweitrangiger Bedeutung, vielmehr ist die Frage entscheidend, ob die Finanzprobleme bei uns gelöst werden. Und hier ist leider festzustellen, dass die Neuordnung des KFA dem nicht gerecht wird.

Das Korridor-System schaut danach, wie hoch sind in den einzelnen Bereichen die Ausgaben pro Kopf der Bevölkerung? Dann schneidet es die Ausreißer nach oben und unten ab und setzt den Bedarf – sowohl für die Pflichtaufgaben, wie auch für freiwillige Leistungen – innerhalb des verbleibenden Korridors fest.

Ich werde später erläutern, weshalb das Korridor-System ungeeignet ist, unsere strukturellen Probleme zu lösen.

Um zu verstehen, wie und warum solche Ergebnisse zustande kommen, ist es natürlich immer von Vorteil, auf die andere Seite zu schauen. Was hat das Land veranlasst, ein solches Gesetz durchzusetzen? Weshalb hat man nicht einfach mehr Geld ins System gepumpt? Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat eine nachvollziehbare Rechnung vorgelegt, die besagte, dass im KFA etwa eine Milliarde fehlt – zusätzlich zu den entnommenen 350 Millionen.

Da wird natürlich klar, dass das Land Hessen selbst vor großen finanziellen Herausforderungen steht, insbesondere, weil die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten sind. Hessen ist beispielsweise vor der Umverteilung im LFA ganz vorne bei den Einnahmen, nach LFA steht es ganz hinten.

Dies ist auch der kommunalen Familie bewusst.

Tatsache ist aber auch, dass die Problem des Landes nicht zu lösen sind, in dem sie auf die kommunale Ebene abgeschoben werden. Bezeichnend ist, dass ein Landtagsabgeordneter und ehemaliger Bürgermeister hier aus dem Main-Kinzig-Kreis vor kurzem von seinem Amtsnachfolger mit den Worten zitiert wurde, die Kommunen haben in der Landesregierung keine Lobby!

Dabei habe ich die Erfahrung gemacht, dass beim kleineren Koalitionspartner in Wiesbaden die Fähigkeit, kommunale Herausforderungen anzuerkennen, noch viel weniger entwickelt ist als beim großen Koalitionspartner.

Nicht nur aus meiner Sicht ist das Ergebnis dieser langen Zeit, in der die Landespolitik die Aufgabe – aber auch die Chance – hatte, hier ohne Ansehensverlust eine grundlegende und nachhaltige Systemänderung zu schaffen, eine große Enttäuschung. Ich gehe noch weiter, flankiert von einer bewundernswerten PR-Strategie wurde meines Erachtens das größte Politikversagen in der Geschichte des Landes Hessens manifestiert.

Der Finanzmister hat ständig den Anschein gegeben, die Kommunen in die Beratungen mit einzubeziehen. Tatsächlich hat das Finanzministerium den kommunalen Spitzenverbänden in der Regel worst-case-Szenarien verkündet und positive Veränderungen nur im selbst gesteckten Rahmen zugelassen.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass bei den Beratungen Landkreistag und Städtetag wesentlich aktiver und erfolgreicher waren als der Städte- und Gemeindebund. Das kann natürlich auch an der Heterogenität der Interessenslagen bei rund 400 Gemeinden, die dem HSGB angehören, liegen.

So sind die Herausforderungen von uns Kommunen im sogenannten Speckgürtel, wo Wohnraum knapp ist und wo viele junge Familien wohnen, andere als in sehr ländlichen Kommunen, wo viel Leerstand herrscht, die Infrastruktur für Kanäle kaum noch zu unterhalten ist, es dafür aber nur wenige Kinder gibt und nur geringe Betreuungsansprüche die kommunalen Kassen belasten.

Im Main-Kinzig-Kreis ist der Finanzmister in eine nichtöffentliche Dienstversammlung gekommen. Er hat uns seine Sicht der Dinge erläutert. Er hat Fragen und Anregungen der Bürgermeister teilweise zugelassen, aber grundsätzlich ignoriert. Er hat erläutert, dass er ein Gegner von Steuererhöhungen ist, aber nicht gegen die Erhöhung von Grundsteuern sei. Die Frage, ob daraus logisch gefolgert werden muss, dass für ihn demnach Grundsteuern keine Steuern seien, weigerte er sich zu beantworten! Anschließend verkündete er in der Presse, man hätte konstruktiv miteinander diskutiert.

So geht PR! Aber so löst man nicht die finanziellen Herausforderungen, die die Kommunen in unserer Gesellschaft zu bewältigen haben.

Aufgrund des nun auf dem Tisch liegenden Ergebnisses haben nun – egal welcher Couleur regiert – etliche Kommunen Klagen angekündigt.

Und auch wir werden sicher mit Nachbargemeinden darüber reden müssen, ob eine gemeinsame Klage Sinn macht.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

den kommunalen Haushalt ohne diesen komplexen Hintergrund darzustellen, hätte kein Sinn gemacht.

 

Wie drückt sich dies nun bei uns aus?

Wir haben im Gesamtergebnishaushalt ein Minus von 285.685 €.

Dies setzt sich folgendermaßen zusammen:

Privatrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 226.680 €. Wesentliche Posten sind die Umsatzerlöse aus Vermietung (59 T) und Holzverkauf (153 T)

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte von 1.917.516 €. Wesentliche Posten sind die Benutzungsgebühren in den Gebührenhaushalten (U3 82 T; Kinderburg (Kita) 157 T; Horthaus 70 T; Wasser 210 T; Abwasser 715 T; Abfall 436 T; Verpflegungsentgelt–Kantinenbetrieb 52 T; Verwaltungs- und Benutzungsgebühren Friedhof 70 T). Mit diesen Erträgen können die Gebührenhaushalte außer der Kinderbetreuung wie gesetzlich gefordert ausgeglichen gestaltet werden.

Kostenersatzleistungen und Erstattungen von 140.680 €. Wesentliche Posten sind Kostenerstattungen Mietnebenkosten (20 T), Personalkostenerstattung des Abwasserverbandes (50 T).

Steuern und steuerähnliche Erträge sollen 4.461.144 € betragen. Wesentliche Posten sind Anteil an der Einkommensteuer (2.851 T), Anteil an der Umsatzsteuer (65 T), Grundsteuer A und B (670 T), Gewerbesteuer (850 T).

Erträge aus Transferleistungen sind in Höhe von 284.000 € geplant. Dies sind Leistungen nach dem Familienleistungsausgleichsgesetz (191 T) und Kostenerstattung im Bereich Asyl für Mieten (94 T).

Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen haben wir in Höhe von 1.425.850 €. Im Wesentlichen sind dies die Schlüsselzuweisungen (1.052 T), Zuweisungen des Landes nach KiföG (151 T), Personalkostenerstattungen aus I-Maßnahmen (103 T); Zuweisung vom Land für 3. Kiga-Jahr (51 T)

Aus der Auflösung von Sonderposten haben wir Erträge von 435.022 €

Sowie sonstige ordentliche Erträge in Höhe von 254.844 €. Das sind im Wesentlichen die Konzessionsabgaben (158 T), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (Pension, Beihilfe, ATZ) (57 T) oder die Erträge Papier und DSD (20 T).

In der Summe sind das Erträge von 9.145.736 €, zu denen noch geplant 11.510 Finanzerträge kommen, das sind hauptsächlich Mahngebühren und Säumniszuschläge.

 

Diesen Erträgen stehen Aufwendungen in Höhe von 9.239.867 € gegenüber.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Personalaufwendungen von 2.974.371 €

Versorgungsaufwendungen in Höhe von 95.400

Für Sach- und Dienstleistungen werden 1.625.588 € veranschlagt.

Hier finden sich die Aufwendungen für die Bewirtschaftung aller Gebäude wieder. Büromaterial, Telefon, Materialaufwand, Instandhaltungskosten usw. werden hier abgebildet. Wesentliche Posten sind Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige (15 T), Versicherungen (44 T), Kosten des RPA (17 T), Kosten der Bundesdruckerei (25 T), Betriebsführungsvertrag Kreiswerke für Wasserversorgung Langen-Bergheim (100 T), Deponiegebühren (250 T), Abfuhrkosten Weisgerber und Sita (80 T), Abarbeitung Kanalkataster (40 T), Straßeninstandhaltung (20 T), Unternehmereinsatz Forst (92 T), Instandhaltung Kfz (30 T), Strom (144 T), davon Kosten der Lichtlieferung (85 T) usw.

Die Abschreibungen haben ein Volumen von 882.722 €.

Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse betragen 496.750 €. Wesentliche Positionen ist hier die Verbandsumlage an den Abwasserverband (450 T)

Wir haben Steueraufwendungen und Umlageverpflichtungen in Höhe von 3.076.374 €! Hier findet sich die Kreisumlage (1.985 T), Schulumlage (911 T), Gewerbesteuerumlage (159 T). Hierzu komme ich gleich noch.

Transferleistungen in Höhe von 80.000 € sind die Mieten für die Asylbewerberunterkünfte.

Sonstige ordentliche Aufwendungen sind KF-. und Grundsteuern, die wir zu zahlen haben in Höhe von 8.662 €

Hinzu kommen noch Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen von 203.065 €.

Dies ergibt das genannte Defizit.

 

Bevor ich noch auf die strukturellen Probleme eingehe, die den Kreis zu den Ausführungen zum KFA schließen lassen, kurz zu den Investitionen. Für den ein oder anderen überraschend haben wir nicht vor, ein neues Feuerwehrauto anzuschaffen.

Größter Investitionsposten sind 192.000 € für den nächsten Abschnitt der Sanierung unserer Wasserversorgung. Hier steht nun der Bau des neuen Brunnens an. Diese Investitionen werden natürlich in den kommenden Jahren dann auch wieder über die Gebühren refinanziert.

Für die Maßnahmen der Dorferneuerung stehen 74.000 € bereit, aber auch Zuschüsse in Höhe von 62.000 €.

Weitere rund 98.000 sind für notwendige Investitionen im Rathaus für Möbel, EDV und Ähnliches, aber auch für Investitionen im Bauhof geplant. Hier muss das alte Containerwagensystem, das rund 30 Jahre alt ist, ausgetauscht werden.

Wir nehmen Kredite in Höhe von 264.000 € auf. Die Kredittilgung beträgt 522.000 €. Wobei aber hierbei etwa 100.000 € auf Kredite des APZ entfallen und nicht von uns zu tilgen sind.

 

Wo liegen nun die strukturellen Herausforderungen, die nach wie vor dafür sorgen, dass wir defizitär wirtschaften?

Zum einen belastet das Thema Asyl- und Flüchtlingsbetreuung unseren Haushalt mit ungedeckten 80.000 €.

Wir bekommen zwar die Miet- und die Nebenkosten erstattet. Nicht erstattet bekommen wir die notwendige Betreuung der Menschen, die zu uns kommen. Hierzu zählt auch die Koordinierung und Unterstützung der vielen, unglaublich engagierten Menschen, die sich ehrenamtlich einbringen. Neben den Personalkosten, die wir hierzu aufwenden, haben wir im Vorstand noch beschlossen, Ihnen vorzuschlagen, weitere 10.000 € für eine weitere Betreuungskraft zur Verfügung zu stellen.

Das ist jedoch nicht unser großes strukturelles Problem.

Wir haben zwei große Ausgabenpunkte, auf die wir nur begrenzten oder auch gar keinen Einfluss haben.

Den zweitgrößten Ausgabeposten des Haushalts bilden die Personalkosten. Rund 2.974.000 € stehen hier zu Buche.

Alleine für die Kinderbetreuung haben wir Personalkosten von rund 1,614 Millionen €. Ein kleiner Teil hiervon wird durch direkte Zuschüsse für Integrationsmaßnahmen oder durch die Landesförderung getragen. Jeder kann sich ausrechnen, wie die für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sicher wichtigen, hohen Tarifabschlüsse unseren Haushalt belasten.

Im Bereich der Kinderbetreuung haben wir ungedeckte Kosten von 1.275.226 €. Gesamtausgaben in Höhe von 2.042.000 € stehen Einnahmen in Höhe von rund 766.000 € gegenüber. Die Einnahmen aus den Gebühren betragen rund 307.000,- €. Hinzu kommt noch das Verpflegungsgeld von rund 52.000 €. Das ergibt eine Deckung durch Gebühren von etwa 17 %.

Wenn nun die Kommunen dazu angehalten werden, ihre Einnahmepotenziale zu erhöhen, bleibt neben den Realsteuern eigentlich nur dieser Bereich übrig. Wir vertreten jedoch die Auffassung, dass auch hier die Belastungsgrenze für die Familien erreicht ist.

Alleine der in den letzten Jahren neu hinzugekommen U3-Bereich hat ein negatives Ergebnis von 334.738 €. Dies entspricht in etwa unserem Defizit! Der ursprüngliche Gedanke war mal gewesen, dass bei zurückgehenden Kinderzahlen diese Aufgabe aus der sogenannten demographischen Rendite finanziert werden kann. Das funktioniert möglicherweise auch bei einigen Kommunen. Bei uns definitiv nicht!

Und hier tritt jetzt die angesprochene Problematik zutage, die die Systematik des KFA prägt. Wenn im Korridor-System ein Quervergleich der Betreuungskosten in Bezug auf die Einwohner gezogen wird, kommen die Kommunen zu kurz, die hohe Kinderzahlen haben, die aktive und familienfreundliche Politik betreiben und eine hohe Qualität mit langen Betreuungszeiten in den Einrichtungen anbieten. Also Kommunen, die einfach dafür sorgen, dass Familie und Beruf vereinbar sind und dass auch Mütter trotz der Entscheidung Kinder zu haben weiter am Erwerbsleben teilnehmen und natürlich auch dadurch Steuern zahlen können, die unser Gemeinwesen finanzieren.

Gerade für uns Kommunen im Speckgürtel, mit unserer Einwohnerstruktur, ist dies ein strukturell kaum zu überwindendes Problem.

An dieser Stelle möchte ich aber auch noch eines erwähnen:

Die Hetze in Bezug auf Flüchtlinge, die wir alle miterleben, wird in den (un)sozialen Medien wird oftmals so formuliert: Für Kinder, Rentner und arme Leute in unsrem Land haben wir kein Geld, aber für Asylbewerber geben wir Unsummen aus. Wer sich unsere Zahlen anschaut, weiß, wie abstrus diese Gedanken sind! Gerade für Kinder und Familien geben wir sehr, sehr viel Geld aus und sind darauf auch sehr stolz!

 

Nun der zweite große Ausgabenbereich:

Wir bezahlen an Kreis- und Schulumlage im nächsten Jahr, nach der uns zur Verfügung stehenden Datenbasis, fast 2,9 Millionen €. Hinzu kommen noch Gewerbesteuerumlage und die Umlage für den Regionalverband. So kommen wir auf 3.076.374 €.

Stellen wir diese Zahlen den Einnahmen gegenüber, zeigt sich, dass wir eine Steigerung der Schlüsselzuweisungen von rund 280.000 € haben. Klingt gut, allerdings fällt die Investitionspauschale in Höhe von 45.000 € weg. Dafür auch die Kompensationsumlage von etwa 65.000 €.

Das heißt, wir sollten eigentlich 300.000 € mehr zur Verfügung haben.

Doch das System bleibt leider nicht auf halber Strecke stehen, wie es oft dargestellt wird. Denn die Schulumlage, die nun aufgrund den Vorgaben des KFA von den Kreisen kostendeckend zu erheben ist, steigt für uns um 258.000 €. Damit nicht genug, denn wir müssen aufgrund der gestiegenen Finanzkraft, vor allem bedingt durch die auferlegten Grundsteuererhöhungen, auch etwa 115.000 € mehr an Kreisumlage zahlen.

Das heißt also 300.000 € mehr an zusätzlichen Mitteln stehen 373.000 € gegenüber, die wir mehr an den Kreis überweisen müssen. Spätestens jetzt muss allen klar sein, dass dieses System nicht funktioniert.

Wer jetzt oberflächlich, wie wir es leider allzu oft erleben, argumentiert, findet jetzt natürlich auch gleich den Schuldigen: Offensichtlich ist der gefräßige Landkreis hier der Schuldige. Ich möchte das auch nicht per se in Abrede stellen, aber plädiere doch dafür, auch hier genauer hin zu sehen.

Denn genau hier ist das Problem: die kommunalen Ebenen werden systematisch gegeneinander ausgespielt. Denn die Entscheidungen des Kreises sind ja tatsächlich größtenteils system- und aufgabenbedingt vorgegeben.

Das neue Gesetz verlangt eine kostendeckende Schulumlage. Zudem ist es Folge des Gesetzes, dass die Schulbaupauschale, die der Kreis früher bekam, ersatzlos weggefallen ist und die Kreise sich dieses Geld über die Umlage von den Städten und Gemeinden holen müssen.

Inwieweit der Kreis hier noch Gestaltungsraum hat, ist natürlich auch eine berechtigte Frage. Ich kann mich aber noch gut an Diskussionen im Kreistag erinnern, als vorgeschlagen wurde, im Ostkreis Kleinstschulstandorte zu schließen. Aus dem Mund von führenden Oppositionspolitikern wäre der Untergang des Abendlandes dagegen noch ein erfreuliches Szenario gewesen.

Auch die Kreisumlage ist keine ausschließliche Frage der einfachen politischen Entscheidung, sondern folgt größtenteils den zugewiesen Aufgaben. Und den Auflagen des sogenannten Rettungsschirmes, der gerade der freiwilligen Herabsetzung der Kreisumlage einen Riegel vorschiebt.

 

Wie sehen nun unsere Wege aus diesem Dilemma aus?

Wir könnten es uns einfach machen und das Delta über weitere Grundsteuererhöhungen finanzieren.

Das wäre im Sinne des Finanz- und des Innenministers. Für uns würde das bedeuten, den Hebesatz auf rund 530 Punkte zu erhöhen. Kann das wirklich die Antwort auf das Alsfeld-Urteil sein?

Ich glaube, wir sind uns hier im Haus einig, dass wir das nicht wollen.

Eine weitere Variante wäre es, wenn der Kreis seine Umlagen in Summe um rund 5,5 Punkte senkt. Ich verspreche Ihnen, mich als Kreistagsabgeordneter genau darum zu bemühen. Aber das enge Korsett, in dem der Kreis selbst steckt, lässt uns auch da wenig Hoffnung.

Mehr sparen? Auch hier ist die Zitrone ausgequetscht. Wir könnten an unsere Substanz, die soziale Infrastruktur gehen. Eine Nachbargemeinde bietet für nicht Berufstätige beispielsweise nur Kindergartenplätze bis 12 Uhr an. Ist das unsere Familienpolitik? Ich glaube nicht!

Was sind also unsere Antworten?

Bleibt innerhalb des bestehenden Systems nur die aktive Arbeit an unserer Infrastruktur. Das fängt bei der Ortskernentwicklung an, wo wir durch die Schließung von Baulücken die Masse der Grundsteuer verbreitern, statt am Hebesatz zu schrauben. Wir machen eine unternehmerfreundliche Politik, um die Basis der Gewerbesteuer zu stabilisieren und auszubauen, soweit dies für uns möglich ist. Wir entwickeln unser Interkommunales Gewerbegebiet, wodurch wir unsere Realsteuereinnahmen nach Möglichkeit erheblich steigern wollen. Wir setzen weiterhin alles daran, um ein attraktiver Wohnstandort zu bleiben, womit wird die Basis schaffen, auch nachhaltig Einkommenssteueranteile zu generieren.

Demzufolge zeigt auch dieser Haushalt deutlich, dass wir uns als Kommune hervorragend im Wettbewerb mit anderen Kommunen, aber auch in der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen positionieren und für die Zukunft aufstellen.

Im Bereich der Daseinsvorsorge machen wir unsere eigene Wasserversorgung zukunftsfest.

Unser Abwasserverband arbeitet unter unserer Federführung reibungslos und befasst sich nicht nur bei der Herausforderung Klärschlamm auch mit Zukunftsperspektiven.

Ich war kürzlich in Brüssel. Dort konnte man – in der europäischen Hauptstadt – sehen, was bei uns so unbemerkt von vielen in Deutschland hervorragend funktioniert: Wir haben eine beispielhafte Müllentsorgung, die Straßen sind in einem vergleichsweise guten Zustand. Auch wenn wir an der ein oder anderen Stelle mehr investieren möchten.

Wir haben gute Radwege und das Thema Ökologie hat bei uns einen hohen Stellenwert.

Über die Kinderbetreuung habe ich bereits einiges ausgeführt. Bleibt festzustellen, dass wir hier sowohl eine herausragende Qualität wie auch eine hervorragende Quantität anbieten können.

Beim Thema Sicherheit sind wir mit unserer Freiwilligen Feuerwehr und unserer Ordnungspolizei, die für uns kostendeckend wertvolle Dienste leistet, gut aufgestellt.

Unser Bauhof ist in vielen Bereichen ein hervorragender Dienstleister für die funktionierende Verwaltung und unsere Bürger.

Unsere Arbeit am Interkommunalen Gewerbegebiet wird nicht nur für die Einnahmen unserer Gemeinde wichtig sein, sondern wir arbeiten auch dran, dass hier viele Arbeitsplätze entstehen. Wir wollen in diesem Zusammenhang auch versuchen, die Anbindung an den ÖPNV zu verbessern.

Das Thema des demographischen Wandels bearbeiten wir seit Jahren. Wir betreiben nicht nur eine kinderfreundliche Politik, sondern auch feine Politik für die ältere Generation. Neben unserer alltäglichen Seniorenarbeit können wir mit dem Bau der Seniorendependance, die im Frühjahr 2017 eröffnen soll und mit dem Projekt betreutes Wohnen in der Hauptstraße, das in etwa einem Jahr fertiggestellt sein soll, Herausragendes vorweisen.

Und wir werden die vor uns stehenden Herausforderungen bei dem derzeitigen Megathema Asyl mit Hilfe unserer Ehrenamtlichen und mit Unterstützung der Kirchen und Vereine hier bei uns bewältigen. In diesem Zusammenhang bedanke ich mich neben dem Helferkreis auch bei meinen Mitarbeitern, die hier über das, was man erwarten kann, hinaus engagiert sind.

Ich bedanke mich auch bei allen, die an der Mitwirkung des Haushaltes beteiligt waren und meinen Kollegen im Gemeindevorstand.

Ich wünsche Ihnen allen gute und gewinnbringende Beratungen des vorliegenden Haushaltsentwurfes und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

 

 

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