Der Krebsbach wird ökologisch aufgewertet

Im Rahmen ihres Sommerprogrammes „Keine Pause in der Sommerpause“ trafen sich vor kurzem einige Mitglieder der Hammersbacher SPD Fraktion vor Ort im Krebsbachtal, um sich über die geplanten Renaturierungsmaßnahmen am Krebsbach zu informieren.

Das Hessische Wassergesetz verlangt von den Kommunen, die in der Regel Eigentümer der Gewässer sind, dass diese in einen ökologisch guten Zustand versetzt werden. Oft scheitert das jedoch daran, dass die Bäche in ein sehr schmales Bett eingezwungen sind. Für Rentaurierungsmaßnahmen würden aber breitere Parzellen benötigt. Wie Bürgermeister Michael Göllner berichtete, hat die Gemeinde deshalb mit dem Amt für Bodenmanagement in Büdingen Kontakt aufgenommen und führt an zwei Stellen ein kleines Flurbereinigungsverfahren durch. Hier werden die Grundstückseigentümer zusammengeführt und das Amt ordnet die Grundstücke neu, so dass die Bewirtschaftung erleichtert wird und die Gemeinde Grundstücke entlang des Baches in Eigentum nehmen kann. Dadurch werden breitere Grabenparzellen gebildet, die dann ökologisch aufgewertet werden können. „Mit diesen Maßnahmen wollen wir mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen: Wir werten die Gewässer ökologisch auf und schaffen den notwendigen Ausgleich für Baumaßnahmen an der Kläranlage und für das neue interkommunale Gewerbegebiet. Außerdem kommen wir dem gesetzlichen Auftrag nach, den das Land Hessen zur Umsetzung einer EU-Wasserrahmenrichtlinie erfüllen muss“, stellte die Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Beate Reul-Friedrich dazu fest.

In diesem Zusammenhang konnte Bürgermeister Göllner von einer Kuriosität berichten. Für das Gewerbegebiet Limes wollte der Zweckverband auch den Krebsbach im Bereich von Eckartshausen bewirtschaften. Dort ist das Land, vertreten durch die Hessische Landgesellschaft (HLG), Eigentümer des Grabens. In Gesprächen wurde versucht, die HLG zum Verkauf von geeigneten Flächen zu bewegen, um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können. Das Land Hessen selbst sieht jedoch offenbar keine Veranlassung, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. „Auf der einen Seite fördert das Land Renaturierungsmaßnahmen der Kommunen durch Gutachten oder Förderprogramme. Wo es aber andererseits selbst in der Pflicht steht, verweigert sich die HLG als Sachwalter des Landes, die gesetzlichen Anforderungen selbst vorbildhaft zu erfüllen. Man darf gespannt sein, ob die grüne Landwirtschaftsministerin hier irgendwann tätig wird“, so Michael Göllner.

 

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